Stadt fordert Mandate für Lastschrift an

Adressaten sind alle Bürger, die der Stadt beispielsweise für die Straßenreinigungs- oder Kitagebühren sowie die Grund- und Gewerbesteuer eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Die jedoch wird künftig bei der SEPA-Einführung durch ein Mandat ersetzt. Genau hierfür macht sich die Verwaltung gerade fit.

Das Sepa-Verfahren vereinfacht und vereinheitlicht den europäischen Zahlungsverkehr. Aufgrund einer EU-Verordnung werden zum 1. Februar 2014 alle Zahlungen - Überweisungen und Lastschriften - auf das neue Verfahren umgestellt. Die Änderung betrifft nicht nur Unternehmen, die wirtschaftliche Kontakte ins Ausland pflegen, sondern jeden.

Während Privatpersonen sich nur an geänderte Formulare und einen neuen Aufbau der Bankverbindung gewöhnen müssen, wurden in der Stadtkasse bereits zahlreiche vorbereitende Arbeiten umgesetzt. "Die größten Herausforderungen liegen in der Umstellung aller in der Finanzsoftware gespeicherten Bankverbindungen und in der Einführung des neuen SEPA-Lastschriftverfahrens", erklärt Mitarbeiterin Heike Kaiser.

Bei dem Verfahren wird die bisherige Einzugsermächtigung durch das Mandat ersetzt. Dieses ist an strengere Auflagen gebunden als die bisherige Einzugsermächtigung - die Sicherheit steigt. Die Stadt Reinbek ist künftig durch eine Gläubiger-Identifikationsnummer eindeutig zu erkennen. Sie erscheint auf den Steuerbescheiden und auf dem Kontoauszug. Darüber hinaus wurde die Widerspruchsfrist von sechs auf acht Wochen verlängert. Das Mandat muss der Stadt Reinbek künftig im Original unterschrieben vorliegen. Das bedeutet, dass telefonisch, per E-Mail oder Fax erteilte Mandate nicht gültig sind.

Damit alles reibungslos und sicher läuft, fordert die Stadt Reinbek nun von allen Teilnehmern des bisherigen Lastschriftverfahrens neue Mandate an. Wer die Mandate nicht zurückschickt, muss damit rechnen, dass das Lastschriftverfahren ab 2014 beendet wird.

"Die erforderliche IBAN und der BIC können dem Kontoauszug, den neuen Bankkarten oder dem Online-Banking-Portal entnommen werden. Ebenso können diese Daten auf Nachfrage bei der Hausbank in Erfahrung gebracht werden", erklärt Heike Kaiser.

Die Mitarbeiter der Stadtkasse beantworten unter den Telefonnummern (040) 7 27 50-228, -229, -230,- und -231 Fragen zum Verfahren.