Reinbek (amü). Wenn vor der Hochzeit rosarote Wolken am Ehehorizont aufziehen, wer denkt da schon an Scheidung! Notare verderben den Turteltauben da wohl eher die Stimmung.

"Doch Ehen sind längst keine Versorgungseinrichtungen mehr", warnt Elke Sasse, Lübecker Gleichstellungsbeauftragte, und rät dringend zum Abschluss eines Ehevertrages. Auch Heike Meistering, Familienrichterin am Amtsgericht, sagt: "Wenn ich eine Tochter hätte, würde ich ihr dringend empfehlen, die nacheheliche Unterhaltsfrage in einem Ehevertrag zu regeln."

Das Scheidungsrecht wurde 2008 geändert und Zahlungen an finanziell schlechter gestellte Partner befristet. Sasse hat deshalb für Schleswig-Holsteins Gleichstellungsbeauftragte eine neue Broschüre zu "Eherecht und Eheverträgen - auch für nicht Verheiratete" aufgelegt. Eine "Lebensstandard-Garantie" für die durch die Erziehungszeiten meist immer noch finanziell schlechter aufgestellten Ehefrauen sei künftig nicht automatisch mit dem Gang zum Traualtar garantiert, erklärt auch Familienrichter und Direktor des Amtsgerichtes Bernd Wrobel. Auch wenn die Verfassungsrichter in Karlsruhe hier im Februar nachgebessert haben. Eine geschiedene Frau, die 24 Jahre verheiratet war, hatte erfolgreich dagegen geklagt, dass ihr Unterhalt durch das neue Recht von 618 auf 488 Euro reduziert wurde, weil ihr Ex-Gatte wieder geheiratet hatte und damit eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner neuen Gattin eingegangen war.

Ist es für Frauen und Männer von Vorteil, einen Ehevertrag abzuschließen? Wann sollte das gemacht werden - und wann eher nicht? Diese sowie weitere Fragen erklärt das zehnseitige Heft.

"Wir haben festgestellt, dass jede von uns in ihren Beratungen immer wieder mit diesen Fragen konfrontiert wird und uns deshalb entschlossen, eine Broschüre zu erstellen, die von allen Kolleginnen im Land genutzt und weitergegeben werden kann", erklärt Sasse.

"Die Broschüre ist von sofort an im Rathaus erhältlich", informiert Reinbeks Gleichstellungsbeauftragte Maria de Graaff-Willemsen. Für Terminabsprachen ist sie unter der Telefonnummer (040) 72 75 02 65. Online ist das Heft zu finden unter www.gleichstellungsh.de .