Der Beruf des Rechtspflegers ist relativ unbekannt, doch es gibt ihn seit 40 Jahren. 1969 wurden Rechtspflegern per Gesetz Aufgaben übertragen, die früher Richter wahrgenommen haben. Sie arbeiten eigenverantwortlich in den Bereichen Nachlassrecht, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, Grundbuchrecht, Registerrecht oder bei Zwangsvollstreckungen. Die dreijährige Ausbildung erfolgt an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung und Justizverwaltung der Bundesländer und bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.