Sollten die Politiker die Satzung aufheben, bleibt Bürgermeister Matthias Heidelberg laut Kommunalaufsicht nichts anderes, als Widerspruch einzulegen. Über den berät die Gemeindevertretung (GV) dann im Juni und wird ihn wohl ablehnen. Diesen Beschluss wird Heidelberg beanstanden. Weist die GV im September die Beanstandung zurück, beauftragt sie Bürgervorsteher Bernd Helms damit, sie vor dem Verwaltungsgericht Schleswig anzufechten. Die nächste Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht (OVG). Möglicherweise versucht das OVG innerhalb des Verfahrens, das Landesverfassungsgericht mit dem Fall zu befassen. Heidelberg schätzt, dass der Weg durch die Instanzen drei Jahre dauern wird.