Von Louisa Rascher

Oststeinbek.
"Dafür ist eine andere Behörde zuständig." Wer hat diesen Satz noch nicht gehört? Wer eine Frage zur Abfallentsorgung oder dem Führerschein hat, der befindet sich häufig minutenlang in der Warteschleife - um dann mitunter beim falschen Amt zu landen. Abhilfe schafft seit der Testphase vor vier Jahren in vielen Bundesländern die einheitliche Behördennummer 115. Seit fast einem Monat können dort auch Oststeinbeker anrufen, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

Mindestens die Hälfte aller Fragen sollen die Mitarbeiter direkt beantworten, in komplizierteren Fällen an die Fachleute weiterleiten. Die bz hat's getestet: Erfährt der Anrufer alles Nötige über Formulare, Öffnungszeiten und Gebühren?

Ein Grundstücksbesitzer möchte einen Schwimmteich im Garten bauen. Braucht er dazu eine Baugenehmigung? Wie holt er die ein?

Nach zwei Minuten hebt ein Mitarbeiter ab - und schon das erste Problem. "Sie sind bei der Auskunft in Hamburg gelandet, für Oststeinbek bin ich nicht zuständig." Dies hänge an meiner Hamburger Vorwahl und ließe sich aktuell nicht ändern. Man sei noch dabei, das Problem zu lösen. Zu meiner Frage gibt die freundliche Stimme am Telefon mir Namen und Rufnummer der zuständigen Mitarbeiterin im Oststeinbeker Bauamt. Schlauer werde ich dann dort sein.

Eine Oststeinbeker Mutter möchte wissen, ob sie ihren neunjährigen Sohn auch an weiterführenden Schulen in Hamburg anmelden darf.

Meine Frage könne sie mir nicht beantworten, sie sei ja eigentlich für Hamburg zuständig, sagt die Mitarbeiterin. Ohne Umschweife findet sie dann aber das zuständige Fachamt im Kreis Stormarn heraus und gibt mir die Rufnummer durch.

Der Urlaubsflieger nach Paris startet in einer Woche, doch der Personalausweis ist abgelaufen. Bekomme ich spontan einen neuen?

Offenbar eine Frage, die viele Anrufer stellen. Routiniert verweist die Mitarbeiterin mich an das Einwohnermeldeamt im Rathaus in Oststeinbek. Ich könne einen neuen vorläufigen Ausweis bekommen, dazu bräuchte ich den Ausweis, ein biometrisches Lichtbild und eine Geburtsurkunde. Außerdem solle ich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachschauen, ob ein vorläufiger Ausweis für die Einreise nach Frankreich genügt. Ansonsten helfe der Reisepass.

Immer freundlich und schnell haben die Mitarbeiter mir den zuständigen Ansprechpartner genannt. Wer aber eine direkte Antwort auf dezidierte Fragen erwartet, wird enttäuscht. Dafür ist dann eben doch eine andere Behörde zuständig.