Oststeinbek (kb). Was verbirgt sich hinter einer “Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung“, so wie sie am Montag für Gert Hauptmannl in unserer Zeitung in den Amtlichen Anzeigen erschienen ist? Das fragten uns einige Leser, und wir hakten für sie im Rathaus nach.

Oststeinbek (kb). Was verbirgt sich hinter einer "Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung", so wie sie am Montag für Gert Hauptmannl in unserer Zeitung in den Amtlichen Anzeigen erschienen ist? Das fragten uns einige Leser, und wir hakten für sie im Rathaus nach.

Gemeinde will sich Kosten gern wiederholen

"Wir haben einen Bescheid für ihn und haben mehrfach versucht, den mit der Post zustellen zu lassen", erläutert Katrin Rickert-Bukowski, Sachgebietsleiterin im Bürgerservice. Was sich in dem Bescheid verbirgt, darf sie aus Datenschutzgründen nicht preisgeben.

"Es könnte sich zum Beispiel um ein abgestelltes Auto handeln. Gesetzt den Fall, die Gemeinde hätte es abschleppen lassen, würde sie die Kosten gern wiederhaben. Über das Kennzeichen wird der Halter ermittelt. Ist er aber verzogen, hat sich nicht abgemeldet und sich nirgendwo in Deutschland neu angemeldet hat, können wir den Bescheid nicht zustellen."

Dann bleibe nur dieser Weg. Der Bescheid gelte zwei Wochen nach der Bekanntmachung in den Amtlichen Anzeigen und im Internet unter

Um dies zu vermeiden, kann er in jedem Fall den Bescheid nun im Oststeinbeker Rathaus, Möllner Landstraße 20, in Zimmer 002 in Empfang nehmen.