Oststeinbek.(lr). Mit 8,5 Millionen Euro bittet Oststeinbek künftig seine Bürger zur Kasse.

Oststeinbek.(lr). Mit 8,5 Millionen Euro bittet Oststeinbek künftig seine Bürger zur Kasse.
Das ist ein Anteil der für die kommenden Jahre geplanten Straßensanierungen, deren Kosten die Gemeinde bislang gänzlich übernommen hat. Nach der neuen Straßenbaubeitragssatzung aber, die mit dem zu erwartenden Beschluss der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung rechtskräftig wird, müssen Anlieger jetzt mitzahlen. Dem stimmte am Montag auch der Finanz- und Wirtschaftsausschuss zu.

Einstimmig und ohne Diskussion beschlossen die Mitglieder des Finanzausschusses das bereits vom Bauausschuss empfohlene Regelwerk mit gestaffelten Beiträgen. Demnach sollen bei Anliegerstraßen 65 Prozent der Kosten für die Straßenausbauarbeiten direkt auf die Anwohner umgelegt werden, bei Hauptverbindungsstraßen 40 Prozent und bei Hauptverkehrsstraßen 25 Prozent.

"Angesichts der vielen maroden Straßen, die die Gemeinde sanieren muss, kann die Verwaltung nur die höchstmöglichen Sätze empfehlen", sagte Bürgermeister Jürgen Hettwer vorab. Entgegen dieser Empfehlung blieben die Gemeindevertreter jedoch mit den festgelegten Beiträgen noch 15 bis 20 Prozentpunkte unter den Maximalsätzen. "Nach dieser Entscheidung können die Bürger aufatmen", meinte zumindest Hettwer.

Von rund 15 Millionen Euro, die in den kommenden Jahren für Straßenausbauarbeiten investiert werden sollen, entfällt jedoch immer noch mehr als die Hälfte auf die Anwohner (8,5 Millionen Euro). Etwa 80 Prozent von Oststeinbeks Straßen sind als Anliegerstraßen klassifiziert. Auf eine Straßenausbaubeitragssatzung hatte Oststeinbek - im Gegensatz zu den umliegenden Kommunen - zehn Jahre lang verzichtet. Nun zwingt die anziehende Finanzlage die Politiker auch in Oststeinbek dazu, sie einzuführen.

Die ersten, die das zu spüren bekommen, sind die Anwohner der Straßen Langstücken und Am Ohlendiek. Diese sollen 2016 saniert werden. Im Jahr darauf folgt laut Prioritätenliste die Bergstraße. Der Kostenbeitrag des Einzelnen richtet sich dann nach der Größe seines Grundstücks.