Havighorst/Lübeck
(dpa/lno).
Im Prozess um den Mord an Massoud A. in der Havighorster Feldmark hat die Staatsanwaltschaft gestern lebenslange Haft für den Angeklagten Amir H. gefordert. Der 47-Jährige habe Anfang März 2014 seinen ehemaligen Schwager unter einem Vorwand nach Oststeinbek gelockt und ihn dort mit mehreren Schüssen heimtückisch getötet, sagte Staatsanwalt Nils-Broder Greve in seinem Plädoyer.

Auch zwei der drei Nebenklagevertreter forderten, Amir H. wegen Mordes zu verurteilen. Die Schlussvorträge des dritten Nebenklagevertreters und der Verteidigung sind für 12. Juni geplant. "Die Schuld des Angeklagten ist in der Hauptverhandlung durch Indizien und Zeugenaussagen eindeutig bewiesen worden", sagte Greve gestern. Über das Motiv könne man nur spekulieren. "Möglicherweise haben die beiden ein illegales Geschäft geplant und es ist darüber zum Streit gekommen."

Der Angeklagte, der wie das 29 Jahre alte Opfer Massoud A. aus Afghanistan stammt, bestreitet dagegen die Tat. Er habe seinen Schwager geliebt wie einen Bruder, hatte er zu Prozessbeginn gesagt. Amir H. war bis Ende 2013 mit einer Schwester der heutigen Witwe verheiratet.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 5. März 2014 Massoud A., der in Hamburg als Nachtportier arbeitete, telefonisch zu einem Treffen gelockt zu haben. Von dort seien beide mit dem Auto des Opfers zum Reinbeker Redder nach Bergedorf gefahren. Auf einem einsamen Feldweg in Havighorst habe der Angeklagte den 29-Jährigen dann mit vier Schüssen getötet. "Drei davon waren aufgesetzt, das deutet auf eine geplante Tat hin", sagte Greve gestern. Die Tatwaffe wurde bisher nicht gefunden.

Seit Prozessbeginn im November 2014 hat das Gericht rund 50 Zeugen befragt und viele Gutachten gehört. Ein Hauptbelastungszeuge ist laut der Staatsanwaltschaft ein wegen Raubes vorbestrafter Cousin des Angeklagten. "Der hat vor Gericht ausgesagt, der Angeklagte habe ihn rund drei Wochen vor der Tat gebeten, eine Schusswaffe zu besorgen. Kurz nach der Tat habe der Angeklagte ihm gestanden, er habe jemanden umgebracht", sagte Greve. Der Zeuge habe weiter ausgesagt, er habe dies erst ernst genommen, als er erfuhr, dass ein Familienmitglied erschossen worden sei. Daraufhin sei er zur Polizei gegangen. Diese Aussage, die Auswertung der Handydaten des Angeklagten und weitere Indizien führten schließlich zu Amir H.

"Der hat mich verpfiffen", soll der Angeklagte in Untersuchungshaft einem Mithäftling gesagt haben. Für den Staatsanwalt ein weiteres Indiz für seine Schuld. "Denn verpfeifen kann man nur jemanden, der eine Straftat begangen hat."