Von Susanne Tamm

Oststeinbek.
Richtig alte Bäume gibt es in Oststeinbek kaum noch - zum Bedauern von Jürgen Bloch von der BUND-Ortsgruppe. "Es sind leider nur noch eine Handvoll, die 100 Jahre und älter sind", hat er festgestellt. Deshalb informiert der BUND heute von 10 bis 12 Uhr im Einkaufszentrum, Möllner Landstraße 28, über Möglichkeiten des Baumschutzes. Die Ortsgruppe möchte eine Diskussion über eine Baumschutzsatzung anstoßen.

Im Anschluss pflanzt die Gruppe einen "anderen Maibaum", einen neuen Walnussbaum am Marktplatz neben der Sozialstation - quasi gegenüber vom Maibaum, der am Nachmittag aufgestellt werden soll. "Eine Oststeinbekerin hat den Nussbaum gespendet", erzählt Jürgen Bloch. "Denn an dieser Stelle wuchs bis vor Kurzem sein Vorgänger. Der wurde allerdings - ausnahmsweise - zu Recht gefällt. Er war hohl."

Laut Bloch haben die Sägen in Oststeinbek aber vor dem 15. März, vor Einsetzen der Verbotsfrist bis zum 30. August, auffällig häufig gekreischt. "Es werden mehr Bäume gefällt als gepflanzt", hat er beobachtet. Dabei seien sie wahre Klimakraftwerke, ein Baum mit 600 000 Blättern schleuse etwa 36 000 Kubikmeter Luft durch sein Laub, filtere Keime und Schadstoffe heraus.

Bürgermeister Jürgen Hettwer kann die Häufung nicht bestätigen: "Wir haben zwar einige Bäume weggenommen. Aber nur, weil sie krank waren und somit die Verkehrssicherheit gefährdet war." Es gebe einen Grundsatzbeschluss der Politik, wonach man die Bäume erhalten wolle.

Ab Ende 1987 habe es sogar schon einmal eine Baumschutzsatzung in Oststeinbek gegeben. Allerdings wurde diese im April 1992 per Beschluss wieder aufgehoben. "Ein Zeichen dafür, dass es nicht funktioniert hat", sagt der Verwaltungschef. "Bei einer Baumschutzsatzung haben die Gehölze oft keine Chance alt zu werden. Die Bürger fällen sie bereits, bevor ihr Stamm den in der Satzung genannten Umfang erreicht hat, der ihnen den Schutzstatus verleiht."

Außerdem gebe es die Möglichkeit, Bäume im Bebauungsplan festzuschreiben. Das betrifft in Oststeinbek etwa 525 Pflanzen. "Wer sie fällen will, braucht eine Genehmigung von der Verwaltung", erläutert Jürgen Hettwer. "Wird die Fällung - beispielsweise wegen der Verkehrssicherheit - genehmigt, muss der Eigentümer möglichst an derselben Stelle oder in der Nähe als Ausgleich einen neuen Baum pflanzen."

Besondere, orts- oder landschaftsprägende Bäume stehen unter dem Schutz der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises. Joachim Schulz, Fachbereichsleiter Naturschutz, bestätigt die Schutzmöglichkeiten der Gemeinde. Nur was die Satzung angeht, hat er eine andere Meinung: "Ist sie richtig gefasst, kann sie im Innenbereich für einen besseren Baumschutz sorgen. Ihre Einhaltung muss allerdings die Gemeinde überwachen."

Für alle Bäume gelte zuerst das Artenschutzgesetz. Das heißt, es muss vor einer Fällung überprüft werden, ob in dem Baum Vögel, Eichhörnchen oder Fledermäuse leben. Ihre Nester müssten gesichert werden. Die Verkehrssicherheit gehe allerdings vor - auch bei den Bäumen unter dem Schutz der UNB. Genehmige sie eine Fällung, müsse ein Ausgleich gezahlt werden.

Jürgen Bloch hat im Kreisumweltausschuss die Höhe der Zahlungen für 2014 angefragt und will zudem wissen, wofür das Geld verwendet wurde. Die Antwort ist für Schulz kein Problem: Etwa 168 000 Euro sind als Ausgleichszahlungen eingegangen. Ein Teil ist bereits ausgegeben worden. Dazu werden weitere Flächen für den Naturschutz angekauft, bevorzugt aus dem Biotop-Verbund in Stormarn. Um die Dauer des Naturschutzes sicherzustellen, übertrage Stormarn das Grundstück meist an die Stiftung für Umwelt und Naturschutz Schleswig-Holstein.