Zweckverband fordert 157 000 Euro

Schon 2005 wandten sich einige Anwohner der Straße Zum Forellenbach an die Politik in Oststeinbek: Seit mehr als zwei Jahrzehnten sind die Wege, die zu ihren Häuser führen, "Niemandsland". Denn die Gemeinde ist nicht, wie die Anwohner irrtümlich angenommen hatten, verantwortlich für die Stichwege. Es gibt keinen rechtmäßigen Eigentümer. Im Mai 2014 ging es den Anwohnern nochmals um die Verkehrssicherheit auf den vernachlässigten Straßen (wir berichteten). Jetzt wollen sie das Problem endlich klären: Heute ab 19.30 Uhr beschäftigt sich der Bauausschuss mit den herrenlosen Zufahrten. Denn der Zweckverband will das Kanalsystem für 157 200 Euro sanieren. Wer diese Summe zahlt, ist allerdings noch unklar.

Die Vorgeschichte des kuriosen Falls beginnt 1965, als der Hamburger Architekt Paul Bergmeister auf der Koppel eines Oststeinbeker Landwirts 45 Häuser plant. 1969 ist das neue Viertel im Nordosten der Gemeinde bezugsfertig, darunter auch 16 sogenannte Atriumhäuser, von denen zwölf nur über die beschriebenen Stichwege erreichbar sind. Laut Verwaltung ist die Baugenehmigung seinerzeit rechtswidrig erteilt worden, weil die Erschließung nicht gesichert war. "Mittlerweile wird eine Erschließungspflicht der Gemeinde immer wahrscheinlicher", sagt Bürgermeister Jürgen Hettwer. Geklärt werden könne diese Frage nur gerichtlich. "Aber beide Parteien wollen sich nicht streiten", sagt er. Die Erben des Landwirts haben das Eigentum an den Wegen 1991 ausgeschlagen. Per Gesetz steht dem Fiskus des Landes seitdem ein Aneignungsrecht zu, wovon er allerdings noch keinen Gebrauch gemacht hat.

Die betroffenen Anlieger haben die Übernahme der Straße in ihr Eigentum abgelehnt. Sie haben laut Hettwer jedoch signalisiert, dass sie sich an der Sanierung der maroden Kanäle freiwillig beteiligen würden - vorausgesetzt, die Gemeinde übernimmt die Zuwege in ihr Eigentum. Denn für die Erneuerung von Rohrleitungen gibt es keine Beitragspflicht. Nach den Vorstellungen der Verwaltung würden die Beiträge analog zum Anteil für Straßenausbaubeiträge in Anliegerstraßen der künftigen Satzung ausfallen. Demnach würden die Anlieger mindestens 53 Prozent der Kosten tragen - das entspräche 7000 Euro für jeden. Allerdings müssten sie momentan anfallende Reparaturen auch selbst zahlen, um weiter entwässern zu können.