Straßenbaubeiträge: Satzung kommt

Der Saal im Bürgerhaus war am Montagabend gut gefüllt. Kein Wunder, Prof. Markus Arndt informierte über ein brisantes Thema: die Straßenausbaubeiträge. Aber damit, dass der Vortrag amüsant werden würde, hatte wohl niemand gerechnet. Der Anwalt der Kanzlei Weißleder-Ewer näherte sich dem Thema durchaus mit Ironie. "Die Straßenausbaubeiträge sind oft ein großes Thema und in der Regel nicht für den Wahlkampf geeignet", stellte er gleich eingangs fest.

Arndt erläuterte, dass die Beiträge nur einmal pro Maßnahme erhoben werden dürften und für eine Leistung des Staates für den Einzelnen gefordert werden müssten. Dass die Beiträge meist als ungerecht empfunden werden, machten die Fragen der Zuhörer deutlich: Ob man nicht in Oststeinbek auf die Beiträge verzichten könne? Wer darüber entscheide? Man habe seit den 1960er-Jahren schon zweimal zahlen müssen und es sei nichts gemacht worden.

Diese Diskussionen waren dem Experten nicht fremd. "Straßen werden schon seit preußischen Zeiten als etwas verstanden, was dem Anlieger Vorteile verschafft. Schließlich könnte er sonst sein Grundstück nicht erreichen", sagte Arndt. Er erklärte, dass die Gemeinde nicht um eine neue Satzung herumkomme. "Es hat schon Strafverfahren wegen Untreue gegen einzelne Politiker gegeben, die sich geweigert haben, eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen", so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Bürgermeister Jürgen Hettwer ergänzte, dass Oststeinbek sich seit 2004 mit nicht beitragspflichtigen Reparaturen beholfen habe. "Aber jetzt geht es damit los, dass wir die Straßenlampen austauschen müssen und allein die Köpfe sind beitragspflichtig." Auf jeden Fall handele sich Oststeinbek ohne Satzung Ärger mit der Kommunalaufsicht ein, warnte Arndt.

Die Entscheidungen treffe die gewählte Gemeindevertretung. "Sie beschließt, welche Straße erneuert wird, was gebaut wird und auch die Satzung samt prozentualer Beiträge." Dann erörterte er das Berechnungssystem. Zuerst hielt er fest, dass der Anlieger nur einen Teil der Kosten tragen müsse, da auch die Allgemeinheit einen Vorteil von der Straße habe. Je nachdem, wie viel Verkehr auf der Straße herrsche, steige der Gemeindeanteil. Dann zählten die Grundstücksgröße und seine Bebaubarkeit.

"Auch wenn nicht der Abschnitt vor der eigenen Haustür erneuert wird, müssen alle Anlieger zahlen." Aber nicht der Straßenname gelte, sondern "die natürliche Betrachtungsweise", wie Arndt süffisant erzählte: "Sie können sich vorstellen, dass darüber trefflich gestritten wird." Er erklärte, dass jeder Anlieger seinem Bescheid widersprechen und auch dagegen klagen könne, wenn er berechtigte Zweifel an der Korrektheit habe.

Bürgermeister Hettwer hörte das ungern, versprach aber, die Betroffenen immer rechtzeitig zu informieren. Vor 2016 werde keine Straße angefasst: "Abgesehen von der politischen Entscheidung, sehen Sie selbst, welche Straßen eine Erneuerung nötig haben, etwa die Berg-, die Ziegeleistraße oder Am Ohlendiek."