Landgericht verkündet das Urteil

"Ich bin kein Monster", beteuerte Thomas "Jonny" S. vor dem Landgericht Hamburg in seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung. "Sie sind auf dem besten Wege, ein Berufs-Krimineller zu werden", hielt Richter Hermann Harms dagegen. Die Anklage gegen den vorbestraften 26-Jährigen enthielt ein ganzes Sortiment übler Schwer-Kriminalität: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, räuberische Erpressung, Einbruch, Diebstahl, verübt gegen teils hilflose Senioren. Gestern verurteilte das Landgericht Thomas S. zu sieben Jahren Freiheitsstrafe.

Er nahm das Urteil ohne sichtbare Gemütsregung entgegen. Der Mitangeklagte Andrew G. (32) wurde freigesprochen. Das Gericht konnte ihm keine aktive Beteiligung an den Straftaten nachweisen. Nur einmal waren die beiden nach Überzeugung des Gerichts gemeinsam aufgetreten: Am Abend des 13. Juni 2013 drangen sie in ein Seniorenheim in Barsbüttel ein. Auf der Pflege- und Wachkoma-Station wollten sie die hilflosen Patienten bestehlen. Das Pflegepersonal bemerkte die beiden Männer jedoch, sie flohen daraufhin ohne Beute.

Bereits am 9. März 2013 war Thomas S. durch ein Badezimmer-Fenster in ein Jenfelder Seniorenwohnheim eingestiegen, hatte die Wohnungsinhaberin Anna B. (67) brutal vergewaltigt und sie zur Herausgabe von 50 Euro gezwungen.

Drei Monate später traf es die 60-jährige Jadwiga W., wieder in dem Jenfelder Seniorenheim. Thomas S. bedrohte sie mit einem Messer und zwang sie, ihren Oberkörper zu entkleiden. Dann musste sie den Mann mit der Hand befriedigen. Als er ins Bad ging, schloss sie ihn dort ein und flüchtete zu einem Nachbarn. Unterwegs stürzte sie und brach sich das Handgelenk. Thomas S. trat die Tür ein und flüchtete aus der Wohnung.

"Für die beiden Frauen ist nach diesen Verbrechen nichts mehr so, wie es einmal war", sagte Richter Harms in seiner knapp einstündigen Urteilsbegründung. "Beide sind schwer traumatisiert und völlig verängstigt, daran wird auch eine Psychotherapie nicht viel ändern können." Dem Angeklagten gab er eine deutliche Warnung mit auf den Weg: "Wenn Sie so weitermachen, wird die nächste Stufe eine vielleicht lebenslängliche Sicherungsverwahrung sein."