Schleswig/Glinde (mos). Wer sich in sozialen Netzwerken im Internet tummelt, hinterlässt Spuren.

Klickt man beispielsweise die Facebook-Fanpage der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein an, die auch in Glinde vertreten ist, bekommt diese von Facebook Daten des Internetnutzers. Einen Einfluss darauf hat die Wirtschaftsakademie selbst nicht. Die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung liegt ganz allein bei dem sozialen Netzwerk, das weltweit Milliarden Nutzer hat.

Deshalb darf das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) die Wirtschaftsakademie nicht zur Deaktivierung ihrer Fanpage verpflichten. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht jetzt mit Urteil vom 4. September entschieden und damit die Berufung des ULD gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zurückgewiesen.

Das ULD hatte Ende 2011 angeordnet, dass die Wirtschaftsakademie Schleswig- Holstein ihre Facebook-Fanpage zu deaktivieren habe und dies mit datenschutzrechtlichen Verstößen begründet sowie Bußgelder angedroht.

Insbesondere ging es um die fehlende Widerspruchsmöglichkeit von Nutzern gegen die Erstellung von sogenannten Nutzungsprofilen. Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK) hatte sich in diesem Musterprozess vor ihre Mitgliedsunternehmen gestellt.