Gerichtsprozess: Kneipenbekanntschaft endet mit versuchter Vergewaltigung und Würgemalen am Hals

Zur Tatzeit waren Opfer und Täter allein in einer Wohnung am Oher Weg: "Ich habe echt Angst gehabt, ich würde die Stiefmütterchen von unten sehen. Ich hatte Todesangst", schilderte Opfer und Nebenklägerin Tanja B. (45, Name geändert) die Ereignisse jener Nacht zum 15. Juni 2013. Sie haben ihr Leben grundlegend verändert. Abgewandt vom Angeklagten sprach sie mit auffallend tiefer, aber leiser Stimme. Mittwoch war der Auftakt für die Verhandlung über eine versuchte Vergewaltigung.

Dem Angeklagten Marco K. (34) war B. in jener Freitagnacht in der Kneipe "Zur Pfanne" am Glinder Markt zum ersten Mal begegnet. Die 45-Jährige hatte zuvor in dem Lokal Freundinnen getroffen. Als sie gegangen waren, landete sie mit Marco K. am Tresen.

Die Zeugen, die gehört wurden, waren sich nicht einig darüber, wie vertraut das Opfer und der 34-Jährige wirkten. Doch eines sagten alle übereinstimmend aus: Es war viel Alkohol im Spiel. Der Beschuldigte K. wollte sich am Mittwoch nicht zu den Vorwürfen zu äußern.

Als der Wirt Feierabend machen wollte, beschlossen Tanja B., Marco K. und zwei seiner Bekannten, noch auf ein Bier zu ihr zu gehen. In ihrer Wohnung angekommen sei ihr schlecht geworden, sagte das Opfer. Zweimal habe sie sich übergeben müssen. Der Angeklagte habe die Freunde aufgefordert zu gehen. "Ich habe zu ihm gesagt: 'Du gehst besser auch'", berichtete die Glinderin. Sie habe sich erschöpft auf ihr Bett gesetzt und sei wohl eingeschlafen.

Als sie erwachte, erlebte sie einen Albtraum: Sie sei halbnackt gewesen und der Beschuldigte habe auf ihr gelegen. "Er versuchte immer wieder, in mich einzudringen. Ich habe meine Hände vor meine Genitalien gehalten und versucht, ihn wegzudrängen. Aber er würgte mich - immer wieder. Ich bekam keine Luft mehr. Er wurde immer aggressiver", erzählte die Glinderin. "Du willst es doch auch", habe er gesagt. Er ließ erst von ihr ab, als es an der Tür klingelte. Tanja B. flüchtete ins Bad. Einer der Bekannten des Angeklagten war zurückgekehrt, er hatte sein Handy vergessen.

Als wichtigster Zeuge war er am Mittwoch aber nicht erschienen. Er wird für den nächsten Termin am 11. Juni erneut vorgeladen.

Dafür berichtete ein Freund des Angeklagten, er habe K. am folgenden Morgen gegen 8.30 Uhr zufällig in einem "desolaten Zustand" nahe seiner Wohnung in Hamburg-Horn getroffen - mit offener Wunde und blutverschmiertem T-Shirt: "Ich glaube, er wusste nicht, wo er war", sagte der Zeuge. Allerdings konnte er sich nicht mehr erinnern, ob sein Freund an Arm oder Hand verletzt war. Er habe nur etwas von einem "Messer" gestammelt. Auch wollte der Zeuge mit ihm nie über die Ursache des Schnitts gesprochen haben.

Da K. die Aussage verweigert, erfuhr das Gericht seine Sicht von der Kommissarin, die ihn verhört hatte. Demnach soll Tanja B. mit einem Küchenmesser auf ihn zugegangen sein. Beim Versuch, sie abzuwehren, sei er am Handgelenk verletzt worden.

Gerichtsmedizinerin Dr. Ivana Gerling erläuterte die zahlreichen Blutergüsse, die sie am 15. Juni an Hals, Oberkörper und an den Oberschenkeln von Tanja B. untersucht hatte. Sie geht davon aus, dass sie durch stumpfe Gewalt verursacht wurden. Und mit Blick auf die Würgemale am Hals von B. befand sie: "Die Schwindelgefühle können als Vorstufe einer Bewusstlosigkeit gedeutet werden. Man muss von konkreter Lebensgefahr ausgehen."

Zur Verletzung des Angeklagten K. stellte sie fest, dass sie von einem Messer oder einer Scherbe herrühren könne. "Eine massive Blutung war aber nicht zu erwarten."