Familientragödie bleibt unbestraft

Fardeen A., der im Januar im religiösen Wahn seine beiden schlafenden Kinder Celine (4) und Elias (6) getötet hat, hat keine Strafe zu erwarten - zumindest keine juristische. Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat jetzt den Antrag gestellt, den Glinder (38) dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Dieser Antrag wird zwar in einer öffentlichen Verhandlung geprüft, wie Ralf Peter Anders, Sprecher der Staatsanwaltschaft, gestern erläuterte. "Die Staatsanwaltschaft Lübeck geht aber von einer Schuldunfähigkeit aus", sagte Anders.

Als der 38-jährige Glinder am frühen Morgen des 24. Januar seinen beiden kleinen Kindern im Schlaf die Kehlen aufschnitt, stand die gesamte Stadt unter Schock. A. war ein angesehener Zahnarzt, der in eigener Praxis in Bergedorf praktiziert hatte.

Die 30-jährige Mutter der beiden Kleinen hatte von der Tat nichts mitbekommen. Sie und die übrigen Familienangehörigen werden seither von der Opferhilfeorganisation Weißer Ring Hamburg Süd-Ost betreut. Die meisten sind außerdem in therapeutischer Behandlung.

Fardeen A. ist bereits seit der schrecklichen Tat in der geschlossenen Abteilung des Ameos Klinikums für forensische Psychiatrie in Neustadt untergebracht. "Das gilt bisher aber nur vorläufig", betonte Anders. "Wie bei einer Anklageschrift wird auch der Antrag auf dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung gerichtlich geprüft." Grundlage dafür sei das mittlerweile abgeschlossene psychologische Gutachten. Der Termin für die Verhandlung stehe aber noch nicht fest.

"Die Dauer der Unterbringung und der Behandlung kann das Gericht jedoch nicht entscheiden", hält Anders fest. "Das hängt vom Krankheitsbild ab. Die Entscheidung haben die Ärzte zu verantworten."