Stichwege sind herrenlos, Erben schlugen das Eigentum aus

Aneignen oder nicht? Vor dieser Entscheidung steht zurzeit die Gemeinde Oststeinbek. Es geht um drei öffentliche Stichwege an der Straße Zum Forellenbach, die derzeit niemandem gehören.

Die Anwohner brachten das Thema jetzt im Bauausschuss zur Sprache. Sie machen sich Sorgen um die Verkehrssicherheit der in den 1970er-Jahren erbauten Wege. Die sind zwar überwiegend noch gut in Schuss, doch an mehreren Stellen bröckelt schon der Asphalt (siehe Foto), und einige Sieldeckel stehen hervor. "Wer haftet, wenn dort jemand verunglückt?" sorgt sich ein Hausbesitzer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte.

Der Fall ist kurios: Denn die Wege, für deren Verkehrssicherungspflicht zurzeit keiner zuständig ist, sind schon seit über zwei Jahrzehnten herrenlos. Die Anlieger ahnten davon lange nichts. Für sie war die Gemeinde Eigentümer des Gebietes, denn so stand es im entsprechenden Bebauungsplan (B-Plan). Ein Fehler, wie sich nun herausstellte.

Alles begann 1965, als der Hamburger Architekt Paul Bergmeister auf der Koppel eines Landwirts in Oststeinbek ein Baugebiet mit 45 Häusern plante. 1969 war das neue Viertel im Nordosten der Gemeinde bezugsfertig, darunter auch 16 Bungalows, sogenannte Atriumhäuser, von denen zwölf nur über die besagten Stichwege erreichbar waren. 1991 schlugen die Erben des Landwirts indes das Eigentum an just diesen Wegen aus.

Laut Gesetz steht dem Fiskus des Landes seitdem ein Aneignungsrecht zu, wovon er bis heute keinen Gebrauch machte. Bürgermeister Jürgen Hettwer muss nun klären, ob die Gemeinde die Wege in ihr Eigentum übernehmen soll, falls das Land offiziell verzichtet. Eine Pflicht, das Gebiet anzueignen, gibt es für Oststeinbek indes nicht. Da es zu den Stichwegen auch keinen Erschließungsvertrag zwischen Gemeinde und Bauträger gibt, hätten die Anlieger zudem kein Recht darauf, Erschließungs- oder Instandhaltungsarbeiten zu fordern.

Trotzdem sieht sich die Kommune in der Pflicht, etwaige Gefahrenquellen zu beseitigen. "Ich sehe das so, dass wir es als zuständige Ordnungsbehörde nicht in diesem Zustand belassen sollten", sagt Hettwer. Er will sowohl mit dem Finanzministerium als auch mit den Erben über die künftigen Eigentumsverhältnisse verhandeln. Denn im Falle notwendiger Straßenbauarbeiten könnten auch die ursprünglichen Eigentümer unter Umständen haftbar gemacht werden. Allerdings spielt dabei eine Rolle, ob bereits vor deren Aufgabe des Eigentums eine Gefahr von den Wegen ausging und wie viel Zeit inzwischen vergangen ist. "Je weiter die Eigentumsaufgabe zurückliegt, desto eher kommt die Gemeinde zum Zug", sagt Hettwer.