Entscheidungsinstrument ohne Rechtsanspruch auf Schutz

Die Anwohner an der Mühlenstraße, am Willinghusener Weg, am Oher Weg sowie an der K 80 wissen ein Lied davon zu singen: Wann Geräusche als Lärm wahrgenommen werden, mag zwar eine subjektive Empfindung sein - doch Lärm zerrt unbestritten an den Nerven. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Bauausschuss den aktuellen Lärmaktionsplan auszulegen. Die beauftragte Ingenieurin betonte jedoch, dass dieser alle fünf Jahre aktualisiert werde.

Gemeinden und Städte müssen seit 2007 Lärmquellen und ihre Auswirkungen kartieren. In Glinde sind die A 24, die K 80 und die Möllner Landstraße die Schwachstellen. Allerdings erfolgt aus der Kartierung kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. Sie dient lediglich als Planungsinstrument der Politik, die über die Maßnahmen entscheidet.

Die Politiker haben jetzt den Auslegungsbeschluss gefasst. Die Pläne werden in den folgenden zwei Wochen im Büro der Stadtplanerin Verena Willmes ausgelegt, damit die Bürger sie einsehen können. Sie nimmt auch gern Anregungen, Bedenken oder Fragen auf. Die Bürger können sie sich auch notieren. Denn für Donnerstag, 20. März, sind alle Glinder von der Verwaltung zu 19 Uhr ins Bürgerhaus, Markt 2, eingeladen. "Dann werden die Fragen der Bürger von Experten beantwortet", versichert Bauamtsleiter Frank Thiemann. "Auch die Anregungen und Bedenken sollen in die fortlaufenden Pläne einfließen." Ob und wie die Planungen umgesetzt werden, entscheidet die Politik.

Den Anwohnern der K 80, die sich zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen haben, verspricht Thiemann: "Bei der K 80 bleiben wir am Ball. Darum kümmern wir uns separat." Das Thema steht auf der Tagesordnung der Bauausschusssitzung am Donnerstag, 13. März. Denn das Bauamt muss im Archiv recherchieren, ob die Anwohner Anspruch auf Nachbesserung des Lärmschutzes haben oder nicht.