Streit unter Nachbarn: Werner T. erhebt Einspruch gegen Strafbefehl - Urteil: Sitzung beim Mediator

"Nur zufällig" hatte Werner T. den Revolver in der Hand, als er seiner Nachbarin Roswitha P. (61) die Tür seiner Wohnung in Glinde öffnete, sagte er vor dem Amtsgericht Reinbek. Er habe sie auch nicht als "alte Schlampe" beschimpft und sie ins Treppenhaus zurück geschubst, wie dem 55-Jährigen zunächst vorgeworfen wurde. Werner T. hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung eingelegt - darüber wurde nun verhandelt.

Es scheint wie die Eskalation eines klassischen Nachbarschaftsstreits: "Gemeinsam mit meinem Vermieter und einem Freund habe ich Geburtstag gefeiert", berichtete der Angeklagte, "dabei zeigte ich den beiden die Schreckschusswaffe, die ich mir gerade gekauft hatte. Plötzlich bollerte meine Nachbarin gegen die Tür, weil die Musik wohl sehr laut war. Ich öffnete ihr, der Lauf der Pistole war aber auf den Boden gerichtet. Ich hatte nur vergessen, die Waffe aus der Hand zu legen".

Nachbarin P. hatte den Vorfall jedoch bedrohlicher in Erinnerung. "Die Musik in der Wohnung über mir war so laut, dass ich den Fernseher nicht mehr verstehen konnte. Ich klingelte oben und klopfte, als sich nichts tat. Dann riss Herr T. die Tür auf, drückte mir den Lauf des Revolvers gegen die Nase, griff mich brutal am Oberarm und schob mich zurück ins Treppenhaus". In der Prozessakte fand sich ein ärztliches Attest über einen großen Bluterguss am Oberarm. Vorsichtig zog die Richterin einen Revolver aus einem Leinenbeutel. Die nach dem Streit gerufenen Polizisten hatten die Waffe beschlagnahmt. "Wurden Sie mit dieser Waffe bedroht?", fragte die Richterin. Ja, genau so habe das Ding ausgesehen, sagt Nachbarin P.

Schon vorher habe es öfter Streit unter den beiden gegeben. "Frau P. bollerte mindestens dreimal in der Woche gegen die Tür", so der Angeklagte. "Der Lärm von oben war oft nicht zu ertragen", konterte seine Nachbarin.

Das Gericht fand für die beiden Streithähne aber eine friedliche Lösung. Der Angeklagte wurde nicht verurteilt, er und seine Nachbarin sollen sich mit einem Konflikt-Löser zusammensetzen und ihren Dauerstreit begraben. Nur aus formalen Gründen fragte die Richterin den Angeklagten noch, ob er auf die Rückgabe der Waffe verzichte - sie wäre ohnehin eingezogen worden. "Das Ding hat 200 Euro gekostet", seufzte der Angeklagte T.