Prozess: Anwalt legt Berufung ein

"Ich war es nicht", beteuerte Roman K. gestern vor dem Schöffengericht Reinbek und verlangte einen Freispruch. Er war es doch, meinte das Gericht. Wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion wurde der 22-Jährige zu einem Jahr und fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, als Bewährungsauflage muss er 500 Euro Geldbuße an die Barsbütteler Tafel zahlen.

Nach Überzeugung des Gerichts hat K. in der Nacht zum 15. April 2012 in Barsbüttel einen BMW in die Luft gejagt. Die Explosion sprengte den Fahrzeugboden weg, der Wagen brannte völlig aus, umherfliegende Splitter beschädigten andere abgestellte Fahrzeuge an der Thorstraße.

Das Tatmotiv war vermutlich Eifersucht. Mehrere Zeugen hatten am ersten Verhandlungstag berichtet, dass Roman K. die Trennung von seiner Freundin nicht akzeptieren konnte. Einmal war er in stark angetrunkenem Zustand vor ihrer Wohnung aufgetaucht und wollte sie unbedingt sprechen, danach war der Lack ihres Autos mehrmals zerkratzt. Am Ende musste wohl der Wagen ihres neuen Freundes dran glauben. Der Schaden betrug rund 10 000 Euro.

Am gestrigen, zweiten Verhandlungstag wurden zwei Freunde des Angeklagten als Zeugen vernommen. Der Staatsanwalt hatte zunächst auch gegen diese beiden Männer ermittelt, die Verfahren dann aber eingestellt. Aus abgehörten Telefongesprächen ging aber eindeutig hervor, dass Roman K. "etwas gemacht" haben sollte. Gestern verhielten sich die beiden Zeugen recht einsilbig, vielleicht hatten sie immer noch kein reines Gewissen. "Ich war betrunken", "ich kann mich nicht erinnern", viel mehr sagten sie nicht.

Zur Tatzeit will sich der Angeklagte in einer Cocktail-Bar in Hamburg aufgehalten haben. Die Polizei kippte dieses Alibi jedoch. Sein Handy war in einem Barsbütteler Sendemast eingeloggt, als der BMW explodierte, stellten die Ermittler fest. Für den Verteidiger war die Schuld seines Mandanten damit keinesfalls erwiesen, er beantragte einen Freispruch und kündigte noch im Saal die Berufung an.