Hundeführerschein: FDP-Forderung Thema im Ausschuss - Bedenken aus dem Glinder Ordnungsamt

Der Vorstoß der schleswig-holsteinischen FDP zur Einführung eines Hundeführerscheins gewinnt an Fahrt: Heute soll das Thema, das inzwischen von einer Mehrheit aus FDP, SPD, Grünen und dem SSW grundsätzlich zustimmend betrachtet wird, auf Ausschussebene in Kiel beraten werden.

Nach Vorstellung der FDP sollen sich die künftigen Regelungen an den bereits bestehenden in Niedersachsen orientieren. Demnach muss ein Hundehalter beim Anmelden seines Vierbeiners einen theoretischen Sachkundenachweis erbringen. Der praktische Sachkundenachweis soll innerhalb eines Jahres in einer Hundeschule erfolgen und belegen, dass der Hund auf seinen Halter hört. Ausgenommen sollen Halter sein, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehabt haben.

Hundetrainerin Jacqueline Wiesenberg aus Glinde hält den Hundeführerschein für eine gute Idee. "Ich erlebe immer wieder, dass Menschen nicht wissen, was auf sie zukommt, wenn sie sich einen Hund anschaffen. Wir haben in unserer Gesellschaft das natürliche Verhältnis zu den Vierbeinern verloren."

Kritischer sieht jedoch Detlef Klages vom Glinder Ordnungsamt den Vorstoß. Er kann nicht bestätigen, dass Hundeattacken in Glinde ein dramatisches Ausmaß angenommen oder gar zugenommen hätten. Zudem sei die Umsetzung für die Behörden nicht unproblematisch: "Was ist, wenn ein Hundehalter die praktische Prüfung nicht besteht: Sollen wir ihm den Hund dann wegnehmen? Und wenn ja: Wo sollen wir den Hund dann hinbringen?", fragt er. Zudem machten in der Regel nicht die Hundehalter Probleme, die ihre Tiere anmeldeten, sondern diejenigen, die sie nicht anmelden würden.

Klages, selbst Herrchen eines Mischlings, betont: "Die Rasseverordnung hat doch gezeigt, dass wir an die Halter, die ihren Hund scharf abrichten, nicht mit Gesetzen rankommen. Von einem gefährlichen Hund erfahren wir erst, wenn es schon zu spät ist oder sich Nachbarn beschweren."

Der tierschutzpolitische Sprecher der schleswig-holsteinischen Grünen, Detlef Matthiessen, sieht das anders. Die Praxis habe gezeigt, dass eben nicht nur unangemeldete Hunde zubeißen. Auch Sandra Redmann, umwelt- und tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, sagt: "Natürlich gibt es noch genügend Diebe, obwohl Diebstahl verboten ist. Aber das ist kein Grund, Diebstahl zu legalisieren."

Die SPD-Abgeordnete erhofft sich durch den Hundeführerschein eine präventive Wirkung. "Hundebesitzer, die ihren Hund nicht anmelden, werden dann nicht nur wegen der Hundesteuer mit Ärger vom Finanzamt rechnen müssen, sondern auch mit einer dicken Geldbuße, weil sie den Hundeführerschein nicht gemacht haben." Allerdings müsse man darauf achten, dass man mit den neuen Regelungen nicht die einsame Seniorin trifft, die sich nach Jahrzehnten wieder einen Hund anschaffen will.

Sicher ist, dass der Hundeführerschein, der voraussichtlich Anfang 2015 zur Pflicht wird, die Hundehaltung verteuert. Neue Halter müssten dann eine Gebühr für Ausbildung und den Schein entrichten und auch Geld für die Eintragung des Hundes in ein zentrales Register zahlen. Obendrein würden Kosten für das Chippen des Tieres anfallen. Alles in allem könnte das neue Hundehalter - je nachdem, was die Regelungen im Detail festlegen - zwischen 50 und 300 Euro zusätzlich kosten.

Nach der "Beißstatistik" des Innenministeriums wurden zwischen Mai 2012 und Mai 2013 in Schleswig-Holstein 19 Kinder von Hunden attackiert. "Die 2005 eingeführte Liste über gefährliche Hunderassen ("Kampfhunde") hat nicht zum erwünschten Erfolg geführt", begründet Oliver Kumbartzky (FDP) den Vorstoß seiner Partei.