DeLaval reagiert auf neue Vorgaben

Bei den Glindern ist die DeLaval GmbH an der Wilhelm-Bergner-Straße dafür bekannt, für Komfort im Kuhstall zu sorgen. Neben Melkanlagen und -systemen verkauft sie unter anderem schwingende Kuhbürsten, unter denen sich die Tiere selbst schubbern können. Denn glückliche Kühe geben mehr Milch. Jetzt aber sorgt ein Faltblatt, das das Unternehmen auf der Homepage der Stadt eingestellt hat, für Irritationen.

Darin geht es um Sicherheitshinweise für die Nachbarn bei Bränden, Emissionen gefährlicher Stoffe oder anderen "Störfällen" in der für das Lager zuständigen Tochterfirma DeLaval Services GmbH. Denn dort lagern seit 1995 auch Gefahrstoffe wie Reinigungsmittel für die Desinfektion von Melkanlagen und Kühltanks und Mittel für die Pflege von Tierklauen. Diese Stoffe können das Grundwasser schädigen, können ätzend wirken oder feuergefährlich sein. Deshalb werden sie laut Unternehmen in dem etwa 2600 Quadratmeter großen Lager nach den rechtlich vorgeschriebenen baulichen Sicherheitsvorkehrungen und organisatorischen Vorkehrungen vorgehalten.

Bisher habe es im Unternehmen keine Zwischenfälle gegeben, sagt Sprecherin Anja Pfeiffer. "Unser Logistikzentrum lagert seit Jahren weitestgehend das Gleiche und versorgt die Landwirtschaft mit Produkten rund um die Milcherzeugung. Auch die innerbetrieblichen Sicherheitsvorkehrungen sind grundsätzlich immer schon die Gleichen gewesen. Nur Änderungen in den Rechtsvorschriften der EU haben dazu geführt, dass wir der Nachbarschaft nun einige Informationen zugänglich machen müssen."

Beim schlimmsten anzunehmenden Unfall, der Freisetzung eines Gases, würde im Umkreis von 120 Metern eine gesundheitsgefährdende Konzentration entstehen. Pfeiffer stellt fest: "Durch die Änderung der Rechtsvorschriften der EU werden mittelständische Unternehmen großen Chemiewerken rechtlich quasi gleichgestellt."

Michael Weidemann, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Glinde, erläutert: "Das Gefahrstoffkataster regelt, wer der Verordnung unterliegt. Darin steht, wie viel ein Betrieb von einem Stoff lagern darf. Wer gewisse Mengen überschreitet, muss bestimmte Sicherheitsvorkehrungen erfüllen, und für den wird in Zusammenarbeit von Kreis und Land ein Rettungsschutzplan erarbeitet. Darin steht, wer im Notfall automatisch mit alarmiert wird. Unter die Verordnung fällt beispielsweise auch Honeywell, weil das Unternehmen große Mengen Kupferpulver lagert, das nicht ins Grundwasser gelangen darf."

Weitere Infos unter www.glinde.de im Internet.