Kreis entfernte Verkehrsschilder - Oststeinbeker sieht nun Gefahren für Radler

Auf der Straße fahren? Oder doch auf dem engen Bürgersteig? Wer mit dem Rad an der Boberger Straße in Havighorst unterwegs ist und sich an die Verkehrsschilder hält, kann sich diese Frage schon mal stellen - je nachdem, aus welcher Richtung er kommt. Denn nachdem der Kreis Stormarn jetzt den Schilderwald an Oststeinbeker Straßen gelichtet hat, sorgt ein blaues Verkehrsschild auf Hamburger Stadtgebiet für Verwirrung. Kommt ein Radler aus Richtung Hamburg, muss er laut diesem Schild den Rad- und Fußweg benutzen, kommt er aus Richtung Schleswig-Holstein muss er auf der Straße fahren, weil alle Radwegbenutzungspflichtschilder auf Stormarnerseite abmontiert wurden.

Das ist nun Günter Weigt aus Oststeinbek aufgefallen. Der radbegeisterte Lehrer, der sich seit einiger Zeit für die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Gemeinde stark macht, sagt: "Wer nicht weiß, wie die Rechtslage ist, begibt sich hier in Gefahr. Und kommt es zu einem Unfall, kann daraus sogar ein langer Rechtsstreit erwachsen."

Es sei zwar lobenswert, wenn der Kreis dafür sorge, dass nicht zu viele Schilder auf den Straßen stehen, doch müsste auch die Absprache über die Ländergrenze hinweg funktionieren.

Hans-Jürgen Zimmermann von der Stormarner Verkehrsaufsicht hört zum ersten Mal von dem Schild: "Das muss auf Hamburger Seite einfach vergessen worden sein, weil vielleicht nicht klar war, wo genau die Landesgrenze verläuft", mutmaßt er. Der Kreis Stormarn setze seit einiger Zeit, wie auch Hamburg, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts um. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) hatte dort bereits 2010 erreicht, dass die Radwegebenutzungspflicht nur bei "qualifizierter Gefahrenlage" zulässig ist.

Deshalb verschwanden nun auch die blauen Radwegschilder an der Stormarnstraße/Dorfstraße zwischen Oststeinbek und Havighorst. "Aber dort zu fahren ist als Radfahrer nicht ungefährlich. Viele fahren dort schneller als die zulässigen 70 Kilometer pro Stunde", sagt Weigt. Laut Gemeindeverwaltung habe es deshalb auch schon mehrere Beschwerden gegeben.

Auch Zimmermann bestätigt: "Ja, mir liegen Beschwerden vor. Wir werden da erneut prüfen." Viel Erfolg auf eine Änderung sehe er jedoch nicht: "Wir haben den Bereich vorher sorgfältig mit der Gemeinde, dem ADFC und der Polizei geprüft. Dort, wo wir keine besondere Gefahrenlage gesehen haben, haben wir die Benutzungspflicht aufgehoben", sagt Zimmermann.

Der Kreis habe nach Paragraf 45.9 der Straßenverkehrsordnung gehandelt. Demnach sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Zimmermann: "Wenn sich ein erwachsender Radfahrer nicht zutraut, auf der Boberger Straße oder der Stormarnstraße und Dorfstraße zu fahren, hat er immer noch die Möglichkeit zu schieben."

Ändern könnte das nur noch ein Ausbau des Weges zu einem kombinierten Fuß- und Radweg. Den hatte die Politik im Frühjahr jedoch auf Eis gelegt. Grund: Geschätzte Kosten in Höhe von rund 450 000 Euro für Verbreiterung, Erneuerung und Ankauf von Land, erklärt Oststeinbeks stellvertretender Bürgermeister Hans-Joachim Vorbeck. "Wir müssen erst einmal sehen, was im nächsten Haushalt alles auf uns zukommt, erst dann können wir politisch entscheiden, ob wir einen solchen Radweg realisieren können", so Vorbeck.