Ein junger Mann stirbt durch Leichtsinn eines Autofahrers, dem Verursacher werden nur ein Bußgeld und einige gemeinnützige Arbeitsstunden auferlegt - manche Urteile sind nur schwer zu verstehen.

Einige Zuhörer im Amtsgericht Reinbek reagierten gestern dann auch mit Kopfschütteln auf die Entscheidung der Richterin.

Doch die Justiz soll und darf nicht Rache üben. Immer muss der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gelten. Gerade bei Straftaten mit schlimmen Folgen müssen die Gerichte deshalb möglichst alle Umstände der Tat aufklären. Dieser Aufwand kann zu endlos langen Verhandlungen führen, er treibt die Prozesskosten in die Höhe, und am Ende ist das Urteil oft unbefriedigend. Also lieber "kurzen Prozess" machen? Nein, denn damit würde die Rechtssicherheit ausgehebelt werden.