Fahrlässige Tötung nicht bewiesen

Die Linkskurve an der Barsbütteler Ortsumgehung war viel zu eng für den schnellen BMW. Der Wagen geriet auf den Randstreifen, schoss die Böschung hinunter und blieb erst 50 Meter von der Fahrbahn entfernt auf dem Dach liegen. Der Fahrer überstand den nächtlichen Unfall mit einigen Prellungen, die drei übrigen Insassen wurden schwer verletzt. Ein 23-Jähriger starb wenige Stunden später im Hamburger Krankenhaus St. Georg an seinen Kopfverletzungen. Gestern wurde gegen den Fahrer Vadim R. (24) wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vor dem Amtsgericht Reinbek verhandelt.

Der Prozess endete mit einem überraschenden Beschluss: Der Angeklagte wurde nicht verurteilt, die Richterin stellte das Strafverfahren mit Zustimmung der Staatsanwältin und des Angeklagten ein. Vadim R. muss 900 Euro Bußgeld an den Weißen Ring zahlen (der Verein betreut Opfer von Gewaltverbrechen) und außerdem 150 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Dafür bleibt er wie bisher unbestraft.

Dabei hatte es zunächst nicht gut für Vadim R. ausgesehen. Der technische Sachverständige hatte eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit festgestellt. An der Unfallstelle gilt Tempo 70, der Sachverständige hatte aber eine Geschwindigkeit von 100 bis 120 km/h ermittelt. "Diesen Wert habe ich als absolute Untergrenze zugunsten des Fahrers errechnet", sagte Diplom-Ingenieur Hendrik Rüsch von der DEKRA in seinem Gutachten.

Er sei aus einer Seitenstraße in die Ortsumgehung eingebogen und habe die Tempo-70-Schilder nicht gesehen, verteidigte sich der Unglücksfahrer, "außerdem wurde ich von einem entgegenkommenden Fahrzeug stark geblendet, ich merkte plötzlich, dass ich mit den rechten Rädern schon auf dem Seitenstreifen fuhr, doch da war es schon zu spät".

Beide Aussagen - die "fahrlässige" Überschreitung des Tempolimits und die Blendung durch ein anderes Fahrzeug - waren dem Angeklagten nicht zu widerlegen. Daher stimmte auch die Staatsanwältin nach einigem Zögern der Einstellung des Verfahrens zu.