Gericht: Mann fuhr ohne Führerschein

Gestern wurde gegen den Geesthachter vor dem Amtsgericht Reinbek wieder einmal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verhandelt. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3960 Euro verurteilt.

Die Polizei hatte ihn bei einer Routinekontrolle auf dem Willinghusener Weg in Oststeinbek erwischt. Er kam in Begleitung der Polizei zur Verhandlung, weil er seinen ersten Termin in Reinbek bereits geschwänzt hatte. "Bei uns ist in letzter Zeit viel Post verschwunden", versuchte er sich zu rechtfertigen.

"Was soll ich dazu sagen, es ist eben dumm gelaufen", sagte E. nach der Verlesung der Anklageschrift. Immerhin sei das Auto inzwischen verkauft. "Zum Schleuderpreis, ich wollte nicht noch einmal in Versuchung kommen", wie er vor Gericht sagte. "Mein schöner Wagen fährt jetzt irgendwo in Afrika herum", so der Angeklagte weiter. Die Richterin hatte sich aber auch noch mal bei der Zulassungsstelle über den Verkauf vergewissert, "sonst hätte ich das Auto einziehen lassen", sagte sie.

Auf der Vorstrafenliste des Hilfsarbeiters ohne Ausbildung standen insgesamt 13 Eintragungen - drei davon wegen Fahrens ohne Führerschein. Erst vor gerade einmal sechs Wochen hatte das Amtsgericht Schwarzenbek den 32-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er ohne Führerschein in Geesthacht herumgefahren war.

"Jetzt könnte man vielleicht über eine Freiheitsstrafe nachdenken", sagte die Richterin, entschied sich dann aber doch für eine Geldstrafe. E. darf die 3960 Euro nun in Monatsraten zu 100 Euro abstottern.