Grundlage der Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten ist der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Darüber hinaus ist in der Hauptsatzung der Stadt Glinde beschrieben, welche Rahmenbedingungen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten gelten. Sie unterliegt zwar der allgemeinen Dienstaufsicht des Bürgermeisters, ist aber "in Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche Weisungen des Bürgermeisters nicht gebunden".