Glinde/Reinbek. Ein Schreiben des Zweckverbands Südstormarn (ZVS) an etwa 6500 Grundstückseigentümer im Wasserschutzgebiet hat in den vergangenen Tagen für erhebliche Verunsicherung gesorgt.

In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass jeder Grundeigentümer verpflichtet sei, bis spätestens 31. Dezember 2009 seine Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Dabei scheint die Rechtslage in Schleswig-Holstein zurzeit nicht eindeutig zu sein.

"In Kiel berät ein Arbeitskreis des Umweltministeriums, in welchem Umfang eine vom Bundes-Umweltministerium übernommene EU-Richtlinie in Schleswig-Holstein umgesetzt wird", sagt Heidrun Tacke, Kreisvorsitzende des Siedlerbunds Schleswig-Holstein. "Und in Niedersachsen hat die Landesregierung vor wenigen Tagen festgestellt, dass sich aus der besagten EU-Richtlinie keine generelle Pflicht zur Kontrolle privater Abwasserleitungen ergibt." Tacke und ihr Kreisverband appellieren an die schleswig-holsteinische Landesregierung, die Dichtigkeitsprüfung für private Abwasserleitungen ebenfalls nicht anzuwenden.

Beim Zweckverband fühlt man sich in Bezug auf den Brief an die Grundstückseigentümer missverstanden. "Ich sehe den Brief als Serviceangebot", sagt Verbandsvorsteher Manfred Klatt. Bisher ende die Zuständigkeit des Zweckverbands zwar an der Grundstücksgrenze; das könne sich aber ändern, wenn die erforderlichen Neuregelungen mit vielen anderen Vorschriften endlich in ein Landeswassergesetz eingebaut seien.

"Die im Rahmen der Föderalismusreform vorgesehene Novellierung des Umweltgesetzbuchs ist gescheitert. Deshalb müssen nun in jedem Bundesland die Regelungen einzeln angepasst werden. Das ist in Schleswig-Holstein noch nicht passiert." Verbandsvorsteher Klatt rät allen Betroffenen, erst einmal abzuwarten. "Die in Kiel gebildeten Arbeitskreise sollen im Mai ihre Ergebnisse vorlegen. Ich kann mir vorstellen, dass zumindest die Frist 31. Dezember 2009 um ein Jahr verschoben wird." Eine grundsätzliche Befreiung privater Grundeigentümer wie in Niedersachsen sei hingegen nicht wahrscheinlich.

Wer die Arbeiten schon jetzt erledigen lassen möchte, sollte den Prüfbericht gut aufbewahren: Nach Ablauf der Frist wird es auf alle Fälle Kontrollen geben - eventuell ist dafür dann auch der Zweckverband Südstormarn zuständig.