Reinfeld. Offenbar spitzt sich die prekäre Betreuungslage in Stormarner Kindertagesstätten weiter zu. Nach Informationen der Kreiselternvertretung (KEV) Kitas haben mehrere Träger von Einrichtungen in Reinfeld jetzt weitere Einschränkungen angekündigt.
Arbeiterwohlfahrt schließt ihre Naturgruppe
Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) schließt zum 1. August ihre Naturgruppe, womit in der Stadt künftig weitere 16 Kitaplätze fehlen werden. Wegen dauerhaften Personalmangels wird die Awo-Kita „Lütte Lüd“ ihr Betreuungsangebot in den Randzeiten einschränken. Von 7 bis 8 Uhr sowie von 16 bis 17 Uhr können dann nur noch 20 Kinder betreut werden. Die Evangelisch-Lutherische Kita „Sternschnuppe“ wird nur noch eine Betreuung zwischen 7 und 15 Uhr anbieten, die Betreuung nach 15 Uhr entfällt ersatzlos. Die Kita „Wurzelkinder“ der Lebenshilfe streicht die Betreuung bis 17 Uhr ebenfalls und ist nur noch bis 16 Uhr geöffnet. Und die BewegungsKita der Awo erwägt nun auch drastische Kürzungen.
„Von einer bedarfsgerechten, bedürfnisorientierten frühkindlichen Bildung und Betreuung kann in Reinfeld keine Rede mehr sein“, konstatiert Marco Heidorn, Co-Vorsitzender der KEV Stormarn und Erster Elternvertreter der Awo-Bewegungskita. Seit Jahren würden die Familien der Stadt Reinfeld unter dem Mangel an Kitaplätzen leiden. „Jetzt eskaliert die Situation. An eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Eltern nicht mehr zu denken“, so Heidorn.
Thema wird im Sozialausschuss diskutiert
Auf Antrag der SPD Reinfeld soll in der Sitzung des Sozialausschusses am Dienstag, 14. Juni, ab 19.30 Uhr im Sitzungssaal des neuen Rathauses das Thema diskutiert werden. „Ein Zur-Kenntnis-Nehmen der Lage reicht nicht mehr aus. Gegebenenfalls muss die Stadt Reinfeld mehr Geld ins Kita-System investieren, um es funktionsfähiger zu machen“, fordert Heidorn. Die wirtschaftlichen Versäumnisse der vergangenen Jahre dürften nicht länger auf dem Rücken der Familien ausgetragen werden. „Frühkindliche Bildung ist kommunale Angelegenheit und Verpflichtung, der sich die Gemeinde bedarfsgerecht zu stellen hat“, so Heidorn.
Betroffene Eltern seien bereits vielfach an Einrichtungen und Träger herangetreten, um Lösungen für Betreuungsengpässe zu finden. Laut Sozialministerium sind die Einrichtungsträger primärer Ansprechpartner und haben gegenüber den anspruchsberechtigten Eltern einen privatrechtlichen Vertrag zu erfüllen. Darüber hinaus stünden den Eltern zusätzlich rechtliche Schritte in Bezug auf das bestehende Vertragsverhältnis offen. Der generelle Anspruch auf bedarfsgerechte Förderung des Kindes richtet sich allerdings gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Deshalb wird empfohlen, Betreuungseinschränkungen umgehend zu melden.
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