Siek/Hoisdorf . Auto rammt Hoisdorferin (15) auf Rad. Fahrer flüchtet. Vater findet seine Tochter im Dunkeln im Graben. Polizei sucht Zeugen.

Zwei mehrere Zentimeter lange Wunden, die allmählich verheilen und mit Schorf bedeckt sind, verlaufen auf ihrer Stirn. Dazu diagnostizierten die Ärzte ein Schädel-Hirn-Trauma. Auch hat Melena Horl Prellungen am ganzen Körper, zum Beispiel an Schulter und Wirbelsäule. Die 15 Jahre alte Hoisdorferin wurde vom einem Auto angefahren, als sie mit dem Rad unterwegs war. Der Fahrer flüchtete unerkannt. Dass die Neuntklässlerin, die das Emil-von-Behring-Gymnasium in Großhansdorf besucht, noch lebt, hat sie ihrem Vater André zu verdanken. Der fand seine Tochter im Dunkeln im Straßengraben, weil er sie per Smartphone orten konnte.

„Der Notarzt hat gesagt, dass sie eine halbe Stunde später tot gewesen wäre, wenn keiner geholfen hätte“, sagt Mutter Julia Horl. Der Unfall ereignete sich am Donnerstag, 5. Dezember, um 21.35 Uhr auf dem Hoisdorfer Weg im Sieker Gemeindegebiet, wenige Hundert Meter vom Haus der Familie entfernt. An jenem Abend hatte die Schülerin Theatergruppe. Wie immer nutzte sie das Fahrrad und war auf dem Nachhauseweg. Ihr Opa hatte das Bike zwei Tage zuvor noch auf die Verkehrssicherheit überprüft und keine Mängel festgestellt.

Vater fährt mehrfach am Unfallort vorbei

In diesem Gebüsch auf der rechten Seite am Hoisdorfer Weg fand André Horl seine verunglückte Tochter im Dunkeln.
In diesem Gebüsch auf der rechten Seite am Hoisdorfer Weg fand André Horl seine verunglückte Tochter im Dunkeln. © René Soukup

Melena fuhr mit eingeschaltetem Vorder- und Rücklicht. Was dann passierte, schildert sie so: „Ich habe ein schnelles Auto hinter mir wahrgenommen, dann einen Druck gespürt und bin in den Graben geschleudert worden.“ Der Wagen hatte sie erfasst, das Mädchen war sofort bewusstlos. Einen Helm trug sie nicht. Julia Horl sagt, ihre Tochter habe die Theatergruppe an jenem Abend später als sonst verlassen. Die Eltern machten sich Sorgen und griffen zum Smartphone, um zu sehen, wo sich Melena befindet. Das Gerät gab einen Standort an, die Horls warteten nur kurz. Als die Schülerin immer noch nicht ankam, setzte sich der Vater in seinen Wagen und startete die Suche.

Zweimal passierte er die Stelle, an der Melena im Gebüsch lag, ohne sie zu sehen. Dann erkannte er einen Reflektor. „Ich war inzwischen wieder zu mir gekommen, hörte Autos an mir vorbeifahren und die Rufe meines Vaters“, berichtet das Mädchen. Kurz nachdem André Horl seine Tochter entdeckt hatte, kamen zwei Passanten und leisteten Erste Hilfe. Mutter Julia wurde informiert und eilte zum Unfallort. Melena wurde mit dem Rettungswagen in die Lübecker Uni-Klinik gefahren. Dort kümmerten sich mehrere Mediziner um sie. „Es bestand der Verdacht auf Verlust von Hirnflüssigkeit“, sagt Julia Horl. Deswegen entschieden sich die Ärzte für eine Computertomografie. Die Befürchtungen bestätigten sich nicht.

Der psychische Schaden ist viel größer

Schmerzen hatte Melena trotzdem ob der zahlreichen Prellungen, musste Tabletten einnehmen und wurde auch einen Tag später noch geröntgt. Außerdem wurden ihr zahlreiche Dornen aus den Händen entfernt, die beim Sturz in die Haut eingedrungen waren. Drei Tage musste die Hoisdorferin im Krankenhaus bleiben.

Am Montag will sie wieder die Schule besuchen, sagt: „Der psychische Schaden durch den Unfall ist viel größer als der körperliche.“ Sie schlafe wenig, träume von den Geschehnissen und wache nachts schweißgebadet auf. Mit dem Rad will sie den Weg nicht mehr fahren. Eine Zeit lang war die Straße Teststrecke mit beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. „Damals war es dort angenehmer für Radfahrer“, sagt Julia Horl.

Sollte die Identität des Unfallfahrers von der Polizei ermittelt werden, droht ihm eine Anklage wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und unterlassener Hilfeleistung. „Für den ersten Tatbestand sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, für unterlassene Hilfeleistung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe“, sagt Staatsanwältin Ulla Hingst von der für Stormarn zuständigen Staatsanwaltschaft Lübeck. Denkbar ist zudem eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. „Auch für diesen Tatbestand liegt das Strafmaß laut Gesetz bei einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe“, sagt Ulla Hingst.

Die Polizei in Großhansdorf sucht Zeugen und bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 04102/4565-0.