Ahrensburg. Erzieherin steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Auf Kita-Ausflug war der Zweijährige in einem Hoisdorfer Badesee ertrunken.

Tiefe Augenringe lassen erahnen, welche Qualen Sandra T. (Namen geändert) seit dem tragischen Unglück am 18. Juli 2016 durchlebt. Auf einer Ferienfreizeit einer Hamburger Kindertagesstätte war der zwei Jahre alte Mattis in einem Badesee auf dem Gelände des Hoisdorfer Jugendheims Lichtensee ertrunken. Sandra T. war eine von sieben Betreuern. Es sei der schrecklichste Tag ihres Lebens gewesen, sie könne sich bis heute nicht erklären, wie das Unglück geschehen konnte, beteuert die Erzieherin vor dem Amtsgericht Ahrensburg. Dort muss sich die 33-Jährige nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Es soll klären, ob T. ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat oder es sich um einen unglücklichen Unfall handelt.

Die hochschwangere Frau sitzt regungslos im Gerichtssaal, ihre Miene ist versteinert. Selten blickt sie von der Anklagebank auf, wirft ihrem Lebensgefährten im Publikum Blicke zu. Der ist bemüht, sie mit Gesten zu beruhigen. Durch Fahrlässigkeit und Unterlassen habe Sandra T. Mattis Tod verursacht, heißt es in der Anklageschrift. Ihr sei bewusst gewesen, dass der Teich nicht gesichert und somit eine potenzielle Gefahrenquelle war. Bei Einhaltung der Sorgfaltspflicht hätte T. das Herannahen des Jungen an das Gewässer erkennen und Rettungsmaßnahmen vornehmen können, so der Staatsanwalt.