Lübeck/Bargteheide. Richter verurteilt Täter Sven S. zu Höchststrafe. Er hatte seine Ex-Freundin erschossen. Prozess große Belastung für die Eltern.

Als der Vorsitzende Richter das Urteil gegen den Mann verkündet, der ihnen ihre geliebte Tochter für immer genommen hat, bleiben Michael und Bettina Thiessenhusen zumindest äußerlich ruhig und gefasst. Wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen wird Sven S. am Donnerstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt – und das bereits zum zweiten Mal. „Sie werden für lange Zeit im Gefängnis sitzen“, sagt Richter Kai Schröder in Richtung des Bargteheiders. Es herrscht Stille in Saal 315 des Landgerichts Lübeck.

Die Dritte Große Strafkammer gelangt damit zu der gleichen Überzeugung wie die vorherigen Richter: Der 37-Jährige hat seine Ex-Freundin unter einem Vorwand in seine Wohnung an der Alten Landstraße gelockt und sie dort mit drei Schüssen hingerichtet, weil sie sich endgültig von ihm trennen wollte.