Bad Oldesloe . Die Staatsanwaltschaft muss nun bewerten, ob der Polizist in Notwehr handelte. Er hatte zwei Kugeln aus seiner Dienstwaffe abgefeuert.

Auch knapp ein halbes Jahr nach den tödlichen Schüssen auf einen Obdachlosen in Bad Oldesloe steht immer noch nicht fest, ob der Polizist in Notwehr auf den 21-Jährigen geschossen hat. Klarheit soll nun ein rechtsmedizinisches Gutachten bringen.

Die Staatsanwaltschaft in Lübeck hat lange auf die Ergebnisse warten müssen, jetzt liegen sie nach Angaben von Oberstaatsanwältin Ulla Hingst endlich vor. Sie sagt: „Der zuständige Kollege arbeitet die Unterlagen zurzeit durch, um eine abschließende rechtliche Beurteilung des Falles treffen zu können.“ Nach der Entscheidung müssten zunächst alle Beteiligten darüber informiert werden, erst dann könne das Ergebnis offiziell verkündet werden. Hingst rechnet damit, dass es in etwa drei bis vier Wochen so weit sein wird.