Bad Oldesloe. Der Tatvorwurf wiegt schwer: Der 19 Jahre alte Flüchtling Ruhan P. (alle Namen geändert) aus Afghanistan soll mit minderjährigen Mädchen in einer Flüchtlingsunterkunft in Bad Oldesloe erst Alkohol getrunken und anschließend versucht haben, das 13-jährige Kind Nora G. sexuell zu missbrauchen. So lautet der Vorwurf der vor dem Jugendschöffengericht in Ahrensburg erhobenen Anklage gegen den jungen Mann, der bereits einschlägig vorbestraft ist, wie der Richter beim Prozessauftakt am Dienstag sagte.
Und so hat sich die Tat nach Zeugenangaben zugetragen: Die Freundinnen Nora G. und Marie A. (16) treffen sich an einem kühlen Frühlingsnachmittag im Mai dieses Jahres. Sie wollen Jacqueline B. abholen, die in den Stormarner Werkstätten – dort arbeiten Menschen mit Behinderung – ganz in der Nähe des späteren Tatorts beschäftigt ist. So sagen es Marie und Jacqueline vor Gericht aus. Das mutmaßliche Opfer wird wegen seines Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört.
Mutmaßliches Opfer hatte Messwert von 0,9 Promille Atemalkohol
Zusammen laufen die Drei an der Flüchtlingsunterkunft entlang. Jacqueline möchte dort einen Freund besuchen. Weil sie Hausverbot in der Unterkunft hat, klettern die Mädchen durch ein Fenster hinein. Marie folgt widerwillig, weil sie sich dort nach eigenen Angaben nicht wohl fühlte. Im Zimmer bei dem Angeklagten und zwei seiner Mitbewohner angekommen, trinken sie Alkohol. „Wodka“, wie Jacqueline berichtet. Gut 0,9 Promille werden später von der Polizei im Atem der 13-Jährigen festgestellt. Doch vorher sitzen die Mädchen noch mit den drei Männern zusammen, trinken, unterhalten sich.
Wie es genau weitergeht, darin widersprechen sich die Aussagen der Freundinnen. Jacqueline sagt: „Nora hat einen der Jungs aufgefordert, zu zeigen, was er hat.“ Dazu kommt es allem Anschein nach nicht. Jacqueline sagt: „Nora hat sich auf Nachfrage älter gemacht, später jedoch gesagt, dass sie erst 13 ist.“ Das tatsächliche Alter habe sie nicht gekannt. Mehrfach fragt der Vorsitzende Richter die beiden Zeuginnen, ob die Bewohner der Flüchtlingsunterkunft das Alter richtig verstanden hätten. Denn der Angeklagte lässt im Prozess durch einen Dolmetscher übermitteln, er spreche kaum Deutsch.
Auch in weiteren Fällen wird gegen den Angeklagten ermittelt
Ruhan P. gibt an, im November 2015 nach Deutschland gekommen zu sein. Zuerst nach Bad Oldesloe, Monate später nach Meppen. Dort wurde der Afghane 2016 zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung wegen sexueller Nötigung verurteilt, berichtet der Richter. Anfang 2017 kam der Asylbewerber nach Bad Oldesloe zurück, wo er zu Beginn im Kinder- und Jugendhaus St. Josef gelebt hatte. Laut Richter dauern Ermittlungen gegen Ruhan P. in einem weiteren Verfahren an.
Einig sind sich die Zeuginnen, die 13-Jährige habe „die ganze Zeit“ (O-Ton Marie) mit einem der Männer geknutscht. Marie ging zwischenzeitig mit dem Angeklagten in ein anderes Zimmer, tauschte Zärtlichkeiten aus. Hier wirft das Verhalten des Angeklagten Fragen auf. „Ruhan hat die Tür hinter sich abgeschlossen“, sagte Marie. Anfangs sei sie einverstanden gewesen, habe jedoch deutlich gemacht, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wolle. Abgelassen habe der Angeklagte erst von ihr, als Jacqueline an die Tür klopfte.
Wachleute schritten ein, schickten Mädchen aus Flüchtlingsheim weg
Die Angaben, ob sich das mutmaßliche Opfer dort nicht sicher gefühlt habe, weichen ab. Marie sagt: „Nora hatte gute Laune, war angetrunken, hat aber auch geweint und Angst gehabt“. Eine Angabe, die Jacqueline nicht teilt: „Sie ist aus dem Fenster im Erdgeschoss gesprungen, hat sich lachend auf dem Rasen gesuhlt“ und sei anschließend wieder hineingeklettert. Dann findet das Zusammentreffen ein vorläufiges Ende: „Die Securities sind aufgetaucht und haben unsere Wohngruppe informiert.“ Die beiden älteren Mädchen leben in einer betreuten Einrichtung, werden abgeholt. Das mutmaßliche Opfer lebt dort nicht. „Sie wollte nicht mit“, sagt Jacqueline. Laut Anklage verließ Nora das Zimmer jedoch wenig später durch ein Fenster.
Der Angeklagte soll ihr gefolgt sein, ihr Küsse ins Gesicht aufgezwungen haben. „Nora G. konnte sich jedoch losreißen und über eine Wiese fliehen“, berichtet die Staatsanwältin. Dort habe Ruhan P. sie eingeholt, das Mädchen mit seinem Körper auf dem Boden fixiert und in angezogenem Zustand stoßende Bewegungen vollzogen. Nora: „Er hat versucht, mich zu f...“, soll das mutmaßliche Opfer zu einem Polizeibeamten gesagt haben, der zum Tatort gerufen worden war. Forensiker fanden DNA-Spuren von zwei Männern auf den Lippen des Mädchens, die jedoch nicht ausreichten, um sie dem Angeklagten zuzuordnen. Weitere Spuren an der linken Brust des Mädchens führen jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu dem Angeklagten, besagt ein Gutachten.
Prozess wird in zwei Wochen in Ahrensburg fortgesetzt
Zeugin Susanne M., die in einem nahegelegenen Betrieb arbeitet, sieht das Mädchen allein über die Wiese laufen, straucheln, hört, wie es schreit. "Das kam mir komisch vor, da dort nie Leute entlang laufen", sagt die Zeugin. "Ich dachte, dass sie eine schlechte Nachricht am Telefon erhalten hatte, da sie telefonierte." An der B 75 angekommen, sei das Mädchen zusammengesackt. "Da dachte ich, sie braucht Hilfe. Ich habe mich zu ihr gesetzt, sie in den Arm genommen – sie hat sich schnell gefasst.“ Der Richter fragte die Zeugin, wie alt sie das Mädchen geschätzt habe. "Auf den ersten Eindruck wie 15 oder 16 Jahre, durch den weiblichen Körperbau. Aber dich ich selbst 33 Jahre alt bin und jünger aussehe, weiß ich, dass das Aussehen nicht immer zum Alter passen muss."
Weitere Fragen wirft eine Aussage auf, die das mutmaßliche Opfer beim Warten auf die Polizei getätigt haben soll. Laut Zeugin Susanne M. sagte Nora G. zu ihr, dass sie in die Flüchtlingsunterkunft wollten, weil einer von denen eine Freundin verarscht habe und sie ihn jetzt verarschen wollten. "Als die Polizei da war, telefonierte sie und verfiel wieder von ganz normal in hysterisch. Mit wem sie telefonierte, weiß ich nicht."
Mit dieser Aussagen können die beiden Freundinnen offenbar nichts anfangen. „Ich glaube Nora“, sagt Marie. Unabhängig davon sind sexuelle Handlungen zwischen einem Menschen unter 14 Jahren und einer älteren Person strafbar, so der Richter.
Der Prozess wird am 19. Dezember mit der Vernehmung der beiden Mitbewohner aus der Oldesloer Flüchtlingsunterkunft und zwei Kriminalbeamtinnen fortgesetzt.
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Stormarn