Ahrensburg. Nach einer Festnahme musste die Polizei den Täter wieder laufen lassen. Er gilt wegen einer paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig.
dob
Ahrensburg. Nach einer Festnahme musste die Polizei den Täter wieder laufen lassen. Er gilt wegen einer paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig.
dob
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