Waffengesetz

Messer mit Mini-Klinge beschert einem Ahrensburger Ärger

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Marc R. Hofmann
Ist das eine Waffe? Mit diesem Messer eines Weinhändlers beschäftigen sich nun verschiedene Behörden

Ist das eine Waffe? Mit diesem Messer eines Weinhändlers beschäftigen sich nun verschiedene Behörden

Foto: hfr/privat / HA

Ein Weinhändler nahm die vermeintliche Waffe mit ins Amtsgerichtsgebäude. Behörden prüfen nun, ob er damit gegen das Gesetz verstieß.

Ahrensburg.  Nichtsahnend betritt Sven Dohrendorf das Amtsgericht an der Ahrensburger Königstraße. „Ich wollte nur zum Grundbuchamt“, sagt der Weinhändler. Die Behörde ist beim Amtsgericht angesiedelt. Doch dazu muss Dohrendorf eine gerichtsübliche Eingangskontrolle passieren, hat gedankenverloren einen Korkenzieher und ein kleines Messer dabei. Beides fällt prompt auf.

„Das sind für mich Arbeitsgeräte“, sagt er. Aber es sind auch Gegenstände, die aus Sicherheitsgründen nichts in einem Gerichtsgebäude zu suchen haben, wie Michael Burmeister, Direktor des Amtsgerichts, sagt. „Verboten sind Waffen jedweder Art und alle potenziell gefährlichen Gegenstände, ohne dass es dafür eine abschließende Aufzählung gibt“, sagt er. Die Entscheidung darüber liege im Zweifel bei der Justizwache am Eingang. Dohrendorf gibt beides ab, erhält sein Messer der Marke Connex hinterher jedoch nicht zurück. Begründung: Es handele sich dabei um ein nach dem Waffengesetz verbotenes Einhandmesser mit feststellbarer Klinge. So lautet es in Paragraf 42 a. Sven Dohrendorf versteht die Welt nicht mehr. Er sagt zum Abendblatt: „Damit öffne ich nur meine Weinkartons.“ Es sei eher ein Werkzeug als ein Messer – und im Baumarkt nach wie vor frei verkäuflich. Jedes Teppichmesser, dass auch mit einer Hand feststellbar sei, habe schließlich eine längere Klinge „Wenn dieses Messer verboten ist, müssten viele Weinhändler bestraft werden“, sagt er. Dazu der Amtsgerichtsdirektor: „Das Messer geht jetzt zur Einordnung an die Polizei.“

Kurze Zeit später erhält Dohrendorf einen Anhörungsbogen vom Fachdienst öffentliche Sicherheit des Kreises Stormarn, der dem Abendblatt vorliegt. Offenbar ist Behörde zu der Auffassung gekommen, dass das Messer zumindest nicht in die Öffentlichkeit hätte mitgenommen werden dürfen. „Ich werde einen befreundeten Anwalt kontaktieren und hoffe, dass er mir weiterhelfen kann“, sagt Dohrendorf.

Jedes Brotmesser kann eine Waffe sein, sagt der Anwalt

Für Thomas Elvers, Rechtsanwalt und Notar aus Ahrensburg, ist der Besitz des Messers nicht grundsätzlich verboten: „Jedes Brotmesser kann eine Waffe sein, wenn es ins Gericht, eine Behörde oder auch nur in den Stadtpark mitgenommen wird.“ Seiner Einschätzung nach sei hier nur das Tragen in der Öffentlichkeit untersagt. „Sven Dohrendorf hätte sich besser überlegen müssen, wo er es mit hinnimmt.“ Zu seinen Gunsten spreche, dass er das Messer beruflich brauche und das Mitnehmen ins Gericht ein Versehen gewesen sei. Deswegen hält Elvers eine Einstellung des Verfahrens für wahrscheinlich. Das Messer müsse ihm dann zurückgegeben werden. „Es ist meiner Ansicht nach keine Waffe, deren Besitz grundsätzlich strafbar ist und die deswegen beschlagnahmt und vernichtet werden muss“, so der Jurist.

Ähnlich sieht das sein Kollege Bernd Köster. Der Düsseldorfer vertritt den Hersteller, die Conmetall Meister GmbH aus Celle. „Das sogenannte Mehrzweckmesser Mini der Marke Connex verstößt nicht gegen das Waffengesetz“. Ob die Sicherheitsbehörde des Kreises Stormarn sich dieser Sichtweise anschließt, bleibt abzuwarten.

( mrh )

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