Lübeck. Das Landgericht in Lübeck sieht es als erwiesen, dass der Täter Svea T. in den Hinterhalt lockte und mit drei Schüssen tötete.
dob
Lübeck. Das Landgericht in Lübeck sieht es als erwiesen, dass der Täter Svea T. in den Hinterhalt lockte und mit drei Schüssen tötete.
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