Tangstedt. Die zuständige Verwaltung im Amt Itzstedt äußerte rechtliche Bedenken und verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
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Tangstedt. Die zuständige Verwaltung im Amt Itzstedt äußerte rechtliche Bedenken und verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
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