Bad Oldesloe. Der Kreis erklärt die Gemeinden Travenbrück und Rehhorst zu Beobachtungsgebieten, weil sie sich im Zehn-Kilometer-Radius befinden.
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Bad Oldesloe. Der Kreis erklärt die Gemeinden Travenbrück und Rehhorst zu Beobachtungsgebieten, weil sie sich im Zehn-Kilometer-Radius befinden.
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