Ahrensburg. Bei der Bekämpfung von Einbrechern hat die Polizei Sonderrechte bei Kontrollen. Seit 2011 weist die Polizei Gefahrengebiete aus.
dob
Ahrensburg. Bei der Bekämpfung von Einbrechern hat die Polizei Sonderrechte bei Kontrollen. Seit 2011 weist die Polizei Gefahrengebiete aus.
dob
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen