Die Richterin und ihre ehrenamtlichen Beisitzer hätten in diesem Fall auch zum genau entgegengesetzten Ergebnis gelangen können.
Kommentar
Opfer der Brandstifter haben Recht auf Information
Von Alexander Sulanke
Die Richterin und ihre ehrenamtlichen Beisitzer hätten in diesem Fall auch zum genau entgegengesetzten Ergebnis gelangen können.
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