25-Jähriger dringt in Bad Oldesloe durch Keller in Häuser ein. Amtsgericht verhängt Sozialstunden

Ahrensburg. Pflichtverteidiger Timm Schmoock begrüßt seinen Mandanten Paul K. (Name geändert) im Ahrensburger Amtsgericht mit Handschlag und Schulterklopfen. Sie besprechen noch einige Einzelheiten, bevor sie den Saal 4 betreten. K. ist wegen Hausfriedensbruchs mit Entwenden fremden Eigentums angeklagt.

Bei der Verlesung der Vorwürfe wirkt der 25-Jährige etwas verwirrt und eingeschüchtert. Die Staatsanwältin berichtet, dass der Angeklagte Ende Januar 2014 zwischen 1 und 6 Uhr in ein Haus am Oldesloer Eichenkamp gegangen und ein Smartphone, einen Schwerbehindertenausweis, einen Personalausweis sowie zwei Geldbörsen und Kreditkarten entwendet haben soll. Außerdem habe er an den beiden folgenden Tagen aus Wohnungen am Rümpeler Weg Wertsachen, darunter ein iPad und 500 Euro, entwendet. Die Richterin fragt K., ob er alles verstanden habe. Er antwortet mit Ja, doch sucht den Blick seines Anwalts. Dieser übernimmt, da K. nicht so gut Deutsch spricht.

Sein Mandant räume die Taten ein, jedoch sei ihm nicht bewusst gewesen, dass es illegal gewesen sei, die Häuser zu betreten, so Schmoock. Das sei ihm erst klar geworden, als ihn die Polizei gestellt habe.

Der Verteidiger plädiert dafür, statt einer Strafe Sozialstunden zu verhängen. Sein Mandant sei sich jetzt seiner Schuld bewusst und lebe in einem neuen Umfeld bei Schleswig. Dort werde er vollstationär betreut und arbeitet nachmittags in der Küche. So lerne er einen geregelten Tagesablauf kennen, sagt sein Betreuer, der im Publikum sitzt.

Die Richterin fragt den Angeklagten noch einmal, ob er alles verstanden habe. K. antwortet mit Nein. Die Staatsanwältin fragt, wie er denn eigentlich auf die Idee gekommen sei, durch die Kellertüren in die Häuser zu gehen. „Die Türen waren offen. Ein Kollege meinte, lass’ mal machen. Jetzt treffe ich ihn nicht mehr“, sagt der Angeklagte. Letztendlich habe er die Einbrüche aber allein begangen.

Die Verhandlung wird schließlich unterbrochen. Staatsanwaltschaft und Richterin sind einverstanden, das Verfahren vorläufig einzustellen. Wenn der Angeklagte innerhalb von drei Monaten 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leistet, wird das Verfahren komplett zu den Akten gelegt.

Verteidiger Timm Schmoock verabschiedet sich von der Richterin und der Staatsanwältin. Dann verlässt er den Saal und erklärt seinem Mandanten das für ihn gute Urteil.