Sterben arme Menschen, werden sie auf Kosten des Staats beigesetzt. Beerdigungsunternehmer beklagen, dass die Behörden erst sehr spät zahlen

Ahrensburg. Wer stirbt, wird beerdigt. Das ist in Deutschland Gesetz. Bestattungsgesetz. Wer stirbt und sich die Bestattung nicht leisten kann, wird trotzdem beerdigt. Haben auch die Erben kein Geld, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Auch das ist in Deutschland Gesetz. Sozialgesetz. Bis die Behörde bezahlt, dauert es in Stormarn derzeit allerdings bis zu zwei Jahre. Das sagen betroffene Bestatter. Das sei ärgerlich, da die Unternehmer nicht selten mit mehreren Tausend Euro in Vorkasse gingen.

„Da können Sie jeden Bestatter in Stormarn fragen. Das Problem ist aber eigentlich sogar ein landesweites“, sagt Rolf Paulsen, Bestatter aus Bad Oldesloe und zweiter stellvertretender Vorsitzender der Bestatter-Innung Schleswig-Holstein. Paulsen hat derzeit drei offene Rechnungen. Sein Ahrensburger Kollege Olaf Falke hatte im vergangenen Jahr zwei. Nun ist es noch eine, er sagt: „Dazu muss man wissen: Der Mann ist im Juli vergangenen Jahres gestorben.“ Beate Gülde, Bestatterin aus Bargteheide, musste auf ihre letzte Kostenerstattung ebenfalls mehrere Monate warten.

Besonders lange dauere, so sagen die drei Bestatter unisono, die Kostenerstattung durch das Sozialamt des Kreises. Die Sozialämter der Kommunen seien etwas schneller. Welches Sozialamt die Kosten der Beerdigung eines armen Stormarners übernimmt, das können sich die Bestatter nicht aussuchen. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Hat der Tote zu Lebzeiten Sozialleistungen erhalten, ist in der Regel der Kreis in der Pflicht. In anderen Fällen übernimmt die Kommune, in der der Mensch gestorben ist.

Ob die Sozialämter wirklich die Kosten übernehmen, das entscheidet sich allerdings erst, wenn ausgeschlossen ist, dass es noch Erben gibt, die stattdessen in die Pflicht genommen werden können. Sind die gefunden, müssen sie umfangreich Auskunft geben über ihre Ersparnisse und ihr Einkommen. „Das kostet viel Zeit“, sagt eine Mitarbeiterin des Kreises, die namentlich nicht genannt werden möchte. Landrat Klaus Plöger kennt noch einen weiteren Grund für die Verzögerungen. Er sagt: „Es hat in der Vergangenheit in den zuständigen Abteilungen viele Personalwechsel gegeben. Wir können die Anträge nur Stück für Stück abarbeiten.“ Die Verzögerungen „bedauert“ der Verwaltungschef des Kreises.

Doch das reicht Olaf Falke wie seinen Kollegen aus Bad Oldesloe und Bargteheide nicht. Sie sind der Meinung, dass es generell falsch sei, dass die Bestatter in der Zeit der Prüfung das finanzielle Risiko tragen. Er sagt: „Wir bräuchten innerhalb einer Frist von neun Tagen eine verbindliche Zusage über die Zahlung vom Sozialamt.“ Neun Tage, das ist nach dem schleswig-holsteinischen Gesetz für Leichnam-, Bestattungs- und Friedhofwesen die Frist, in der ein Toter beerdigt oder zumindest eingeäschert werden muss. Eine Urne muss dann innerhalb von einem Monat bestattet werden. Die Fristen regelt Paragraf 16.

Beate Gülde: „Das führt dazu, dass wir generell in Vorkasse gehen müssen.“ Aber nicht nur für die eigentliche Dienstleistung müssten die Bestatter in Vorkasse gehen. Oft müssten sie die Kosten für den Arzt (rund 120 Euro) und die Sterbedokumente (20 Euro) auslegen.

Zwischen 1100 bis 1300 Euro darf eine Sozialbestattung kosten. Knapp 2000 Euro kommen für das Grab auf dem Friedhof noch hinzu. Die Preise regelt ein Vertrag zwischen dem Kreis Stormarn und den Bestattern aus dem Jahr 2002. Jeder Posten und seine maximalen Kosten sind darin festgelegt – in einer Höhe, die laut den Bestattern schon lange nicht mehr den realen Preisen entspreche. Beate Gülde sagt: „Da müssen wir schon immer ganz genau rechnen. Ein Beispiel? 115 Euro für eine Trauerfeier ist ein Witz!“ Ihr Kollege Rolf Paulsen sagt: „An einer Sozialbestattung ist kaum etwas zu verdienen.“ Umso ärgerlicher sei aus dem Grund auch die langsame Kostenerstattung, finden die Bestatter.

79.000 Euro hat der Kreis Stormarn übrigens im vergangenen Jahr für Sozialbestattungen gezahlt. Tim Woidtke, Fachdienstleiter Grundsatzangelegenheiten, sagt: „2013 waren es 93.000 Euro.“ Mit dem Geld solle den Menschen eine einfache, aber menschenwürdige Beerdigung geboten werden. Das funktioniert so lange, wie die Bestatter mitspielen. Denn die können auch Aufträge ablehnen, wenn sich abzeichnet, dass es Probleme mit der Zahlung geben wird.