Ahrensburger Gericht spricht zwei Angeklagte frei, weil Zeugen gelogen haben

Ahrensburg. Das Jugendschöffengericht in Ahrensburg hat zwei junge Männer vom Vorwurf der räuberischen Erpressung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Einer der zwei, Malte S. (Name geändert), war zudem wegen des Handels mit Betäubungsmitteln und wegen Drohungen gegen seine Nachbarin angeklagt. Auch dieser Punkt wurde fallen gelassen. Während der Verhandlung im Ahrensburger Amtsgericht stellte sich heraus, dass die Zeugen die Vorwürfe frei erfunden und sich abgesprochen hatten.

So kamen im Anklagepunkt der gemeinschaftlichen räuberischen Erpressung und gefährlichen Körperverletzung schnell Zweifel an den Aussagen der Zeugen auf. Nach ihrer Darstellung sollte es im April 2014 bei einem Treffen mit den beiden Angeklagten in Großhansdorf zu Faustschlägen, Fußtritten und erpresserischen Äußerungen gekommen sein. Einer Polizeibeamtin sagten die Zeugen damals, dass sie sich bei der Prügelei Verletzungen zugezogen hätten.

Ein Zeuge gesteht, drei Freunde zu Falschaussagen überredet zu haben

Vor Gericht räumte ein Zeuge schließlich ein, seine drei Freunde zu Falschaussagen überredet zu haben. Die jungen Männer hatten sich untereinander abgesprochen und waren dann zur Polizei gegangen. Der Zeuge revidiert seine Aussage vor Gericht: „Er hat nichts gemacht. Ich wollte ihn damit reinziehen.“ Das Ziel war es offenbar, die Angeklagten bewusst zu schädigen.

Anlass für die Lügengeschichten waren offenbar nicht beglichene Schulden. Der Hauptzeuge schuldete einem Angeklagten Geld, das er nicht zurückzahlen konnte. Er dachte, dass er mit der Anzeige seine Schulden loswerden könne. Vor Gericht beteuerte er, unüberlegt und unreif gehandelt zu haben. Er wolle andere nicht mehr zu Unrecht in eine missliche Lage bringen.

Auch die Anklage wegen Drogenhandels beruhte auf Zeugenaussagen bei der Polizei. Von Juni bis August 2012 sollte Malte S. in Bargteheide Drogen verkauft haben. Im Gerichtssaal gaben alle Zeugen an, sich vorher abgesprochen und gelogen zu haben.

Nach siebenstündiger Verhandlung bleibt kein Vorwurf bestehen

Schließlich ging es noch um den Vorwurf der Nachbarin eines Angeklagten. Sie hatte bei der Polizei gemutmaßt, der Mann sei in ihre Wohnung eingebrochen. Daraufhin habe ihr der Nachbar eine Drohung per WhatsApp geschickt, sich aber unmittelbar danach entschuldigt. Die beiden seien heute Freunde. Zur Aussage bei der Polizei sei sie von einer Freundin gedrängt worden, so die Frau.

Nach mehr als sieben Stunden Verhandlung wurden die Beschuldigten in allen Punkten freigesprochen.