Wie erfolgreich ein Kind die Schule meistert, welche Chancen es später im Berufsleben hat, das ist in Deutschland immer noch auch eine Frage seiner sozialen Herkunft.

Das hat erst kürzlich die Studie Chancenspiegel ergeben, ein Gemeinschaftswerk der Bertelsmann Stiftung, der Technischen Universität Dortmund und der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Die Bildungsforscher sehen hier einen Missstand. Zu Recht. Schließlich ist in der Gesellschaft längst Konsens, dass jedes Kind die gleichen Chancen haben sollte. Unabhängig von seiner Herkunft.

Gymnasien und Hochschulen sollen also für alle erreichbar sein. Und heilpädagogische Wohnstätten oder Behindertenwerkstätten? Sie müssten es folgerichtig auch sein. Sind sie aber nicht. Millionäre dürften den 2400-Euro-Platz für ihr behindertes Kind aus der Portokasse zahlen. Hartz-IV-Empfänger zahlen gar nichts dafür. Dazwischen ist die Mittelschicht. Menschen wie den Kleins aus Ahrensburg droht die Verarmung, nur weil sie sich für ihre Tochter Friederike die gleichen Chancen wünschen, wie sie die behinderten Kinder sehr reicher oder ohnehin armer Eltern bekommen können.

Chancengleichheit für Behinderte darf auch keine Frage der sozialen Herkunft sein. Daran muss der Gesetzgeber arbeiten – und zwar unabhängig davon, ob die Kleins vor Gericht gewinnen werden oder nicht. Und das hat nicht nur etwas mit Moral zu tun, sondern auch mit Volkswirtschaft. Von Behinderten, die nicht zeitlebens ein schwerer Pflegefall sein werden, sondern die dank bester Förderung in einer Werkstatt werden arbeiten können, profitiert die ganze Gesellschaft.