Initiative gegen Sportplatz Am Drehbarg will Planungsstopp und Abstimmung am 22. März

Stapelfeld. Die Stormarner Kommunalaufsicht hat den Widerspruch der Gemeinde Stapelfeld gegen das Bürgerbegehren, das sich gegen einen neuen Sportplatz Am Drehbarg richtet, zurückgewiesen. Die Weichen für den Bürgerentscheid sind also gestellt. Ob die Gemeinde gegen die Entscheidung beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht klagt, ist ungewiss. Bürgermeister Jürgen Westphal von der Wählergemeinschaft Stapelfeld (WGS) sagt: „Wir werden über unser weiteres Vorgehen noch beraten.“

Auch das zweite Bürgerbegehren, das für den neuen Sportplatz eintritt, ist nach Abendblatt-Informationen nun für zulässig erklärt worden. Die Initiatoren, darunter Rainer Matzanke, Vorsitzender des VSG Stapelfeld, sollen nun in der Gemeindevertretersitzung am Montag, 2. Februar, angehört werden.

Unterdessen hat die erste Bürgerinitiative beantragt, den Bürgerentscheid am 22. März abzuhalten. „Es müssen noch rechtliche Fragen geklärt werden, bevor wir den Termin festlegen können“, sagt Westphal. Initiativensprecher Gerhard Schack drängt indes weiterhin auf einen sofortigen Planungsstopp: „Die Kommunalaufsicht hatte eine klare schriftliche Anweisung für einen Planungsstopp gegeben. Wir erwarten, dass die Gemeinde das umsetzt.“ Das Schreiben liegt dem Abendblatt vor. Darin steht, „dass die Gremien der Gemeinde Stapelfeld ab sofort bis zur Durchführung des Bürgerentscheids keine weiteren Beschlüsse im Zusammenhang mit der 29. Änderung des F-Planes fassen dürfen“.

Laut Kommunalaufsicht gibt es aber keine eindeutige Rechtsprechung. Beide Seiten könnten sich auf ein entsprechendes Urteil berufen, das das Recht zu ihren Gunsten auslegt.

Der Streit um dieses Thema schwelt in Stapelfeld seit eineinhalb Jahren. Ursprünglich ging es gar nicht um den Sportplatz Am Drehbarg, sondern um die Planung der Gemeinde, den Sportplatz an der Grundschule mit Wohnhäusern zu bebauen.