St. Johannes-Mitglied beklagt undemokratisches Verhalten – Geistlicher weist Vorwürfe zurück

Ahrensburg. Der Personenkreis hat sich komplett verändert: Der Ahrensburger Kirchengemeinderat existiert nicht mehr. Und die Ahrensburger Pastoren schaft ist zum großen Teil ausgetauscht. Eine Chance, trotz des Missbrauchsskandals und des Streits um den Erhalt der St. Johanneskirche verhärtete Fronten aufzubrechen und aufeinander zuzugehen. Aber genau das geschehe nicht, sagen die Mitglieder des Fördervereins St. Johannes. In einem offenen Brief erhebt der Ahrensburger Jan Hansen schwere Vorwürfe gegen Propst Hans-Jürgen Buhl.

„Ich bin noch immer fassungslos, was die letzten Ereignisse in der Gemeinde Ahrensburg angeht“, schreibt der 37-Jährige, der Mitglied des Fördervereins St. Johannes ist und undemokratischen Führungsverhalten anprangert. „Auch für jemanden, der sich im Kirchenrecht nicht auskennt, wurde hier offenbar Recht gebeugt, wenn nicht sogar gebrochen“, heißt es in dem an Buhl adressierten offenen Brief. Und weiter: „Mit welcher Motivation entmündigen Sie eine Gemeinde?“

Anlass der Kritik: die Art und Weise, wie Propst Buhl die Gemeindeversammlung im Dezember geleitet haben soll. Statt einen Leiter zu wählen, habe der Propst eigenmächtig die Leitung übernommen und den Abend als Info-Veranstaltung deklariert. „So konnten unsere Anträge nicht abgestimmt werden“, sagt Hansen, der auf Artikel 34 und 35 der Kirchengemeindeordnung verweist. Dabei gehe es nicht um kirchen-juristischen Kleinkram, sondern um die Frage, ob von der menschlichen Seite aus betrachtet ein angemessenes Verhalten vorliege. „Das hat nichts mit Animositäten zu tun und geht über Befindlichkeiten hinaus“, sagt Hansen. Zur Verhandlung stehe nichts Geringeres als eine in Harmonie geleitete Gemeinde. Aber das sei offenbar nicht so wichtig, wie eine Anmerkung vom Propst in der Gemeindeversammlung gezeigt haben soll. „Wenn Sie eine Gemeindevertretung wollen, dann müssen Sie sich einen anderen Ort suchen“, soll Buhl gesagt haben.

Für den 37-Jährigen Ahrensburger war das eine schockierende Antwort. „Für mich ist ein Propst nicht nur der disziplinarische Vorgesetzte“, sagt Jan Hansen. „Es muss ihm am Einvernehmen mit der Gemeinde gelegen sein. Das heißt nicht, für jeden Pipifax eine Gemeindeversammlung einzuberufen“, sagt Jan Hansen, der neun Jahre Vorsitzender des Kreisjugendrings war und dem ehrenamtliches Engagement wichtig ist – auch für die Kirche.

Der Verlauf der Gemeindeversammlung sei nur ein Beispiel von vielen, wie ehrenamtliches Engagement und öffentliche Diskussionen unterbunden würden. Deshalb sollten auch Sitzungen des Kirchengemeinderats endlich öffentlich seien. Drängender sei jedoch, dass der Propst die Neubildung des Kirchengemeinderats zum frühestmöglichen Zeitpunkt veranlassen sollte. Ein entsprechender Appell beschließt den offenen Brief.

Wird nicht zügig gewählt wird, kommt nur noch der reguläre Termin Ende 2016 in Frage. Das hieße: Das Beauftragtengremium, das heute zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt, fast zwei Jahre im Amt wäre – mit Mitgliedern des alten Kirchengemeinderates, der gerade zurückgetreten ist. Jan Hansen: „Die Mitglieder des Gremiums seinen Menschen seines Vertrauen, hatte der Propst gesagt.“ Der Förderverein sei nicht gefragt worden.

„Ich kann und will der Arbeit des Beauftragtengremiums nicht vorgreifen“, sagt Propst Buhl, der sich zu einem möglichen Wahltermin nicht äußert. Er sei seiner Verantwortung nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Kirchengemeinde Ahrensburg handlungsfähig sei. Die Besetzung des Gremiums mit erfahrenen Menschen sei daher zügig erfolgt. „Und nicht von mir allein“, sagt Buhl. „Wir sind überzeugt, dass es eine gute Wahl ist. Ich empfinde es als unfair, ein Gremium, das seine Arbeit gerade aufnimmt, jetzt schon anzuzweifeln.“

Den Vorwurf der Rechtsbeugung weist der Propst mit aller Deutlichkeit zurück. „Das trifft mich sehr, sagt Buhl. „Der damals noch existierende Kirchengemeinderat hatte zur ordentlichen Gemeindeversammlung eingeladen. Da er sich zwischenzeitlich aufgelöst hatte, sei es keine Gemeindeversammlung im rechtlichen Sinn mehr gewesen.“ Zudem seien Pröpste nach Artikel 66 berechtigt, die Sitzungen kirchengemeindliche Gremien einzuberufen und den Vorsitz zu führen. „Und die Anträge, habe ich wie versprochen, an das Beauftragtenteam gegeben.“

Über die oft gestellte Frage nach öffentlichen Sitzungen des Kirchengemeinderats sei er erstaunt.“ Buhl: „Die Gremien entscheiden selbst darüber.“