Richter beim Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob Bargteheider Projekt rechtlich Bestand hat

Bargteheide. Hat der geplante Bargteheider Windpark rechtlich Bestand? Das Oberverwaltungsgericht Schleswig wird sich am Dienstag, 20. Januar, in einer ersten Anhörung mit dem Sachverhalt auseinandersetzen. Beklagte ist die Kieler Landesplanung. Klägerin ist die Bürgerinitiative Gegenwind Bargteheide. Sie geht von unzureichenden Abständen der Windräder zur Wohnbebauung aus und zweifelt daher mit ihrer Normenkontrollklage die Rechtmäßigkeit des Regionalplans an. Jenes Plans, mit dem das Land die Eignungsflächen für Windkraft in Schleswig-Holstein festgelegt hat.

Die Bürgerinitiative verweist darauf, dass die westlich vom Sportplatz und vom Friedhof gelegenen Häuser auch zum Bargteheider Stadtgebiet gehören. Bei der Ausweisung der Windflächen 2011/2012 wurde sie jedoch als Außenbereich deklariert. So gelten hier lediglich 400 Meter Mindestabstand von der Bebauung zu den Windrädern.

„Wir fordern, dass die Bewohner an der Alten Landstraße die gleichen Rechte haben wie die Bewohner im Innenstadtgebiet“, sagt Initiativen-Sprecherin Helga Dorer. Der Mindestabstand von 800 Metern müsse auch hier eingehalten werden, da die Nähe der 196 Meter hohen Windräder massive gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchten ließen. Die optische Bedrängung käme noch dazu.

„Wir wissen von dem Termin in Schleswig“, sagt Bargteheides Bauamtsleiter Jürgen Engfer. „Aber wir sind nicht geladen. Ich nehme an, dass Vertreter der Landesplanung kommen werden.“ Im Übrigen gehe es nicht nur um Bargteheide. Und das stimmt. Denn käme das Gericht zu dem Schluss, dass die Abstände zur Wohnbebauung mangelhaft sind, könnte das Signalwirkung für andere Gemeinden haben.

Das könnte auch das Ziel der Landesregierung gefährden, die Windkraft als unverzichtbar für die Klimawende hält und sie auch als Wachstumsbranche sieht. Mit der Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 – als auch die 20 Bargteheider Hektar in den Windkataster aufgenommen wurden – kamen insgesamt 13.000 Hektar dazu. Helga Dorer: „Unsere Bürgerinitiative ist nicht grundsätzlich gegen Windkraft. Sie fordert nur den ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung.