AOK Ahrensburg weist auf verbesserte Leistungen hin

Ahrensburg. Im neuen Jahr kommen einige Verbesserungen im Pflegealltag auf Betreute und Angehörige in Stormarn zu. „Ab 1. Januar wird nicht nur mehr Geld in den einzelnen Pflegestufen gezahlt. Die Pflege zu Hause lässt sich dann auch flexibler durch begrenzte stationäre Angebote ergänzen. Außerdem wird die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht“, sagt Lothar Lakies von der AOK-Pflegekasse in Ahrensburg. Davon profitierten Pflegebedürftige, die sowohl zu Hause als auch im Pflegeheim betreut werden sowie deren Angehörige.

So steigen zum Beispiel Geldleistungen aus der Pflegeversicherung pauschal um vier Prozent. Inbegriffen ist das monatliche Pflegegeld, die Pflegesachleistung für Pflegedienste oder die monatliche Leistung für die vollstationäre Pflege. Die seit Anfang 2013 eingeführten Leistungen für Demenzkranke und im Alltag stark eingeschränkte Menschen steigen um 2,67 Prozent.

Auch für die Pflege zu Hause gibt es ab Neujahr mehr Unterstützung bei Betreuung und Entlastung. Zu den bisherigen Zuschüssen für Hilfen im Alltag für Demenzerkrankte kommt ein weiterer Zuschuss von maximal 104 Euro pro Monat hinzu, der auch bei überwiegend körperlichen Gebrechen gezahlt wird.

„Neue flexible Lösungen und Gestaltungsspielräume sorgen außerdem für Entlastungen im Pflegealltag“, sagt Lakies. Leistungen für Verhinderungspflege (wenn Angehörige eine Auszeit nehmen) und Kurzzeitpflege etwa sollen künftig besser miteinander kombiniert werden können, um die Pflege bei Urlaub oder Krankheit eines Pflegenden besser organisieren zu können. „Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, können Pflegebedürftige im Rahmen der Kurzzeitpflege auch in einem Pflegeheim betreut werden“, sagt Lakies. Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zudem neben der ambulanten Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Die Leistungszeiten für die Verhinderungspflege verlängerten sich von vier auf sechs Wochen jährlich. Der Zuschuss für die Verhinderungspflege erhöhe sich auf 1612 Euro pro Jahr und könne mit nicht verbrauchten Beträgen der Kurzzeitpflege auf 2418 Euro aufgestockt werden. Auch die Kurzzeitpflege erhöhe sich von vier auf acht Wochen. Die Pflegekasse übernimmt dafür künftig 1612 Euro jährlich. Hier ist ebenfalls eine Aufstockung mit nicht verbrauchten Beträgen aus der Verhinderungspflege bis zu 3224 Euro möglich.

Der Zuschuss aus der Pflegeversicherung für notwendige Umbauten, um Wohnungen für die häusliche Pflege barrierefrei zu machen, steigt von derzeit 2557 Euro auf maximal 4000 Euro pro Maßnahme. Auch für die stationäre Pflege sieht der Gesetzgeber Verbesserungen vor. „Im stationären Bereich soll durch den Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte in den Pflegeheimen mehr Zeit für Gespräche, Aktivitäten und soziale Kontakte mit den Pflegebedürftigen möglich werden“, sagt Lakies.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen ab Neujahr um 0,3 Punkte auf 2,35 Prozent (bei Kinderlosen auf 2,6 Prozent) an.