17 Seiten umfasst die Kurzversion des Gutachtens, in die Dagmar Coordts Einblick nehmen durfte.

Glinde. Über den Inhalt ist die Sprecherin der Glinder Bürgerinitiative Lärmschutz K80 nicht erfreut. Sie sagt: „Wir Anwohner haben demnach keinen Anspruch auf den Bau einer Lärmschutzwand, weil der B-Plan ungültig ist.“

Coordts und ihre Mitstreiter, die oberhalb der Kreisstraße wohnen, kämpfen seit Jahren für mehr Lärmschutz. Stadt und Bürgerinitiative hatten im vergangenen Jahr ein Gutachten erstellen lassen. Wer den Bau eines neuen Lärmschutzes zahlen muss, konnte damals nicht geklärt werden, zu verworren war die Situation. Eigentümer der maroden Lärmschutzwand ist Glinde, finanziert wurde sie vom Kreis und der Stadt. Auf der einen Seite gab es einen Bebauungsplan, der einen fünf Meter hohen Lärmschutzwall vorsieht. Auf privatrechtlicher Basis zwischen Kreis und Stadt wurde jedoch eine Holzwand mit einer dünnen Dämmplatte erstellt, die an Coordts’ Grundstücksgrenze gerade einmal hüfthoch ist.

Klarheit brachte nun ein zweites Gutachten eines Verwaltungsjuristen, für das die Stadt rund 28.000 Euro zahlte. Eine Lösung könnte für die Anlieger teuer werden. Bürgermeister Rainhard Zug: „Wenn wir eine neue Lärmschutzwand bauen, müssen sich die Bürger mit 90 Prozent beteiligen.“