Verwaltung und Politik wollen neue Satzung. Bürger werden direkt an Sanierungskosten beteiligt

Oststeinbek. Die Gemeinde Oststeinbek plant, in den kommenden Jahren ihre Straßen auf Vordermann zu bringen. Dabei sollen die Bürger direkt an den Kosten beteiligt werden. Ob auf die Anlieger eine einmalige Zahlung oder wiederkehrende Beiträge zukommen, darüber ist sich die Politik noch nicht einig. „Fest steht aber, dass die Oststeinbeker ihren Anteil leisten werden“, sagt der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Jürgen Huth.

In den vergangenen Jahren wurden die Straßen in der 8700-Einwohner-Gemeinde nur an der Oberfläche erneuert, laut Bürgermeister Jürgen Hettwer mit einer maximal fünf Zentimeter dicken Asphaltschicht versehen. Diese Kosten durften nicht umgelegt werden. Deswegen sah es die Politik auch nicht als notwendig an, eine neue Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Die jüngste ist seit 2004 nicht mehr gültig.

Externes Gutachten gibt Aufschluss über den Sanierungsbedarf

Ein externes Gutachten, das den Entscheidungsträgern bereits vor Monaten vorgestellt wurde, gab Aufschluss über den wahren Zustand der Fahrbahnen: Einige Straßen sind stark sanierungsbedürftig. „Teilweise ist dort gar kein Unterbau vorhanden“, sagt Huth. Vor allem der Willinghusener Weg und die Ziegeleistraße im Ortsteil Havighorst weisen laut Hans-Joachim Vorbeck (CDU) erhebliche Mängel auf. Für die Erstellung des Gutachtens wurden auch Probebohrungen durchgeführt. Vorbeck: „Danach war klar, dass einiges auf uns zukommen wird.“ Konkret heißt das: kostspielige Vollsanierungen.

„Diese dürfen wir nicht aus Rücklagen finanzieren“, sagt Bürgermeister Jürgen Hettwer. Das bestätigt Horst Bliese, Referatsleiter Kommunales Abgaberecht beim Innenministerium in Kiel: „Die Kommunen sind verpflichtet, bei beitragsfähigen Maßnahmen eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Das beinhaltet, dass für die betroffenen Grundstückseigentümer anteilig Kosten entstehen.“ Eine Regelung, die die Erhebung in das Ermessen der Gemeinde stellte, wurde vom Gesetzgeber gestrichen.

Neben der eigentlichen Straße betrifft das auch die Kosten für Gehwege und Beleuchtung. Das Kommunalabgabengesetz schreibt eine Beteiligung der Bürger von minimal 53 und maximal 85 Prozent vor. Wer in Oststeinbek ein Einfamilienhaus mit einem rund 700 Quadratmeter großen Grundstück besitzt, wird mit 3000 bis 5000 Euro dabei sein, sagt Vorbeck. Bei einem Eckgrundstück könne es auch mehr sein. Der CDU-Politiker ist für die einmalige Zahlung und gegen wiederkehrende Beiträge, bei denen alle Eigentümer jedes Jahr eine dreistellige Summe zahlen müssten.

Sozialdemokraten möchten Bürgern Ratenzahlung ermöglichen

Bei der SPD herrscht noch keine Klarheit, in welche Richtung es gehen soll. Der Fraktionsvorsitzende Christian Höft: „Wir beraten noch. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Bei der Entscheidungsfindung werden wir Argumente von Bürgern einbeziehen. Luxussanierungen wird es mit uns nicht geben.“ Sollte sich die Politik für einmalige Beiträge entscheiden, müsse gewährleistet sein, dass die Eigentümer den Betrag per Raten über mehrere Jahre an die Gemeinde zurückzahlen könnten. Auch für die Oststeinbeker Wählergemeinschaft (OWG) ist das Thema wiederkehrende Beiträge nicht vom Tisch, sagt der Fraktionsvorsitzende Rudi Hametner.

Bürgermeister Hettwer will die Oststeinbeker am Prozess beteiligen und plant demnächst eine öffentliche Veranstaltung mit einem Experten. Im zweiten Quartal 2015 soll der politische Beschluss gefasst werden.